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Praktische Anleitung zur Interpretation der Richtlinie Seveso II

Die Interpretation der Richtlinie Seveso II über die Vermeidung schwerer Unfälle wird nun durch zwei Veröffentlichungen zu Inspektionen und zur Flächennutzungsplanung erleichtert. Das Institut für Systeme, Informatik und Sicherheit im Büro für die Gefahren bei schweren Unfäll...

Die Interpretation der Richtlinie Seveso II über die Vermeidung schwerer Unfälle wird nun durch zwei Veröffentlichungen zu Inspektionen und zur Flächennutzungsplanung erleichtert. Das Institut für Systeme, Informatik und Sicherheit im Büro für die Gefahren bei schweren Unfällen der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission, hat vor kurzem zwei Broschüren herausgegeben, die bei der Interpretation der Richtlinie 96/82/EG (Seveso II) des Europäischen Rates helfen sollen. Eine der Broschüren enthält Ratschläge zur Flächennutzungsplanung und die andere zur Durchführung von Inspektionen gemäß Artikel 18 der Richtlinie, die 1996 verabschiedet wurde. Die Richtlinie Seveso II bezieht sich auf die Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen. Durch die Richtlinie sollen schwere Unfälle vermieden und ihre Folgen beschränkt werden. Darüber hinaus soll ein wirksamer und umfassender Schutz in der ganzen Europäischen Gemeinschaft erreicht werden. Es soll eine Planungspolitik betrieben werden, bei der die in der Richtlinie genannten Gebäude in angemessenem Abstand von Wohngebieten, öffentlich genutzten Gebieten und Naturschutzgebieten erbaut werden. Die Richtlinie ist auch das juristische Instrument zur Umsetzung der UN/ECE-Konvention über die grenzüberschreitenden Auswirkungen von Industrieunfällen, die vom Rat der Europäischen Union im März 1998 anerkannt wurde. Die Broschüre zur Flächennutzungsplanung soll daher bei der Interpretation der in der Richtlinie Seveso II festgelegten Auflagen zur Flächennutzungsplanung sowie ggf. der UN/ECE-Konvention helfen. Der Leitfaden für Inspektionen soll bei der Auslegung der Richtlinien-bestimmung helfen, wonach die Mitgliedsstaaten dafür Sorge zu tragen haben, daß die zuständigen Stellen ein kontinuierliches Inspektionssystem oder andere Kontrollmethoden einführen. Diese müssen überprüfen, ob die Betreiber ihre Pflichten gemäß der Richtlinie erfüllen. Die in der Richtlinie Seveso II genannten Inspektionssysteme zielen darauf ab, ein einheitliches Kontrollniveau innerhalb der Gemeinschaft zu schaffen. Die Broschüre konzentriert sich auf die in der Richtlinie festgelegten Prinzipien und die Organisation der Inspektion. Sie ist jedoch kein umfassender Ratgeber zur "Durchführung der Inspektionen. Diese Leitfäden sind weder juristische Instrumente oder rechtlich bindend. Sie schließen andere sinnvolle Interpretationen der Richtlinie nicht aus. Die Informationen im Leitfaden zur Flächennutzungsplanung umfassen: - Berücksichtigung "des Ziels der Vermeidung schwerer Unfälle und Beschränkung ihrer Folgen bei der Planungspolitik und bei Kontrollen, - technische Beratung, - Überblick über vorhandene Ansätze zur Flächennutzungsplanung. Die Informationen im Leitfaden zu Inspektionen umfassen: - Zielstellungen von Inspektionen/Kontrollmaßnahmen - Organisation von Inspektionen/Kontrollmaßnahmen - Inspektionssystem - andere Kontrollmaßnahmen - "Inhalt von Inspektionen/Kontrollmaßnahmen - zugehörige Themen.