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Schlußbericht zum "unbeabsichtigten" Transport von Plutonium

Auf Anordnung von Kommissionspräsident Romano Prodi und dem Forschungskommissar Philippe Busquin wurde eine Prüfung durchgeführt, um herauszufinden, wie es passieren konnte, daß plutoniumhaltiges Referenzmaterial versehentlich vom Institut für Referenzmaterialien und -messunge...

Auf Anordnung von Kommissionspräsident Romano Prodi und dem Forschungskommissar Philippe Busquin wurde eine Prüfung durchgeführt, um herauszufinden, wie es passieren konnte, daß plutoniumhaltiges Referenzmaterial versehentlich vom Institut für Referenzmaterialien und -messungen (IRMM) der Gemeinsamen Forschungsstelle in Geel nach Abingdon in England transportiert wurde. Der Bericht untersuchte die Vorgänge, die am 2. September 1999 zum Transport von 0,91 Gramm gelöstem Plutonium vom IRMM in Geel über die Direktion "Euratom-Sicherheitsüberwachung" in Luxemburg nach Abingdon führten. Zu keinem Zeitpunkt ist Material ausgetreten oder eine Verseuchung von Personen oder der Umwelt erfolgt. Die Untersuchung stellte gewisse Schwachpunkte bei den Betriebsanweisungen und Kontrollmechanismen des IRMM fest. Bis zur Inkraftsetzung von überarbeiteten Vorschriften darf kein Transport von nuklearem Material ohne die ausdrückliche Genehmigung durch den Generaldirektor erfolgen. Das IRMM ergriff nach vorläufigen Empfehlungen im Rahmen des ersten Besuches unverzüglich Maßnahmen, um Betriebs- und Arbeitsanweisungen und -verfahren sowie Organisations- und Kontrollmechanismen zu verbessern und eine Wiederholung derartiger Vorfälle und Abweichungen zu vermeiden. Demnach wird ab jetzt radioaktives Material stets räumlich getrennt aufbewahrt, und es stehen leere Behälter und Verpackungen versandfertig und jeweils mit einer klaren Definition der Verantwortlichkeit bereit. Es wurden neue Definitionen für Verfahrensweisen, Ablaufpläne und Prüflisten erarbeitet und in das Qualitätsmanagementhandbuch des IRMM übernommen. Dies gilt für den Umgang mit leeren Behältern und deren Gebrauch sowie den Versand und Empfang von radioaktivem Material. Ein anderes Institut der Gemeinsamen Forschungsstelle, das Institut für Transurane, wird Unterstützung beim Strahlenschutz geben, bis der Strahlenschutzdienst des IRMM verstärkt worden ist. Im Schlußbericht werden außerdem folgende Empfehlungen gegeben: - Betriebs- und Verfahrenanweisungen für den Strahlenschutzdienst sollten Vorrang erhalten. Die Klärung seiner Rolle und Verantwortung als interne Überwachungsstelle für die genaue Anwendung und Umsetzung aller Strahlenschutzbestimmungen ist zwingend erforderlich. - Eine Klärung der Zusammenarbeit mit der externen, qualifizierten Kontrollorganisation zur Verbesserung der Effektivität der externen Prüfung ist notwendig. - Die Ausbildung von Strahlenschutzverantwortlichen und Mitarbeitern, die an der Verarbeitung, dem Umgang, der Nutzung und dem Transport von radioaktivem Material im Rahmen des Strahlenschutzes beteiligt sind, sollte formalisiert werden, und zwar in bezug auf eine erforderliche Erstschulung und die Häufigkeit und den Inhalt von nachfolgenden Aufbauschulungen. Die Umsetzung dieser Forderungen wird umgehend in Angriff genommen. Der Untersuchungsausschuß wurde geleitet von Herbert Allgeier, Generaldirektor der Gemeinsamen Forschungsstelle der EU. Als weitere Mitglieder fungierten Wilhelm Gmelin, Direktor der Direktion Euratom-Sicherheitsüberwachung, Jacques van Geel, Direktor des Instituts für Transurane, Karlsruhe, Marc Cuypers, Leiter der Sicherheits- und Kontrollabteilung am Institut für Systeme, Informatik und Sicherheit, Ispra, Freddy Dezeure, Leiter der Abteilung Innenrevision, GFS, Brüssel, und ein IEAE-Experte für den Transport von radioaktiven Materialien.