Rechtsvorschriften über die Lagerung radioaktiven Abfalls - Vorinformation
Die Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission vergibt in Kürze einen Studienauftrag betreffend die Rechtsvorschriften über die Lagerung radioaktiven Abfalls. Im Mittelpunkt der Arbeiten steht die gegenwärtige rechtliche Lage in jedem Mitgliedstaat der Europäischen Union sowie in den beitrittswilligen Ländern Mittel- und Osteuropas bezüglich der Rechtsvorschriften über die Lagerung von langlebigem niedrigradioaktivem und mittelradioaktivem Abfall sowie von hochradioaktivem Abfall. Das Budget für die Ausführung der Arbeiten ist auf 200.000 bis 300.000 Euro veranschlagt.