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Inhalt archiviert am 2022-12-02

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Entwicklung und Pflege der EUSES-Software für die Bewertung von Stoffen

Das Institut für Umwelt, Teil der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission, hat eine Ausschreibung betreffend die Entwicklung und Pflege der EUSES- Software (EU-System für die Bewertung von Stoffen) veröffentlicht. Eine wesentliche Aufgabe des vom Institut gel...

Das Institut für Umwelt, Teil der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission, hat eine Ausschreibung betreffend die Entwicklung und Pflege der EUSES- Software (EU-System für die Bewertung von Stoffen) veröffentlicht. Eine wesentliche Aufgabe des vom Institut geleiteten Europäischen Büros für chemische Stoffe (ECB) ist die Koordination der Risikobewertung für neu gemeldete und bestehende chemische Stoffe innerhalb des Risikobewertungsprogramms der EU, zwischen allen beteiligten Behörden der Mitgliedstaaten, der Industrie und der Europäischen Kommission. Zur Erleichterung des Risikobewertungsverfahrens bietet das ECB allen beteiligten Parteien Zugang zu einem unter der Bezeichnung EUSES (European Union System for the Evaluation of Substances) bekannten Computerprogramm. Dieses System ermöglicht es den Benutzern, alle Expositions- und Auswirkungsberechnungen durchzuführen, die im technischen Leitfaden (TGD) für die Risikobewertung neuer und bestehender Stoffe definiert sind, zur Beschreibung der Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt. Dieses Programm wird von Behörden in allen EU-Mitgliedstaaten und in den OECD-Ländern, von Erzeugern und Einführern von chemischen Stoffen, Beratern und nichtstaatlichen Organisationen benutzt. Diese Bekanntmachung richtet sich an Software-Entwickler, die das ECB bei der Pflege, Aktualisierung und Erweiterung der EUSES-Software unterstützen können. Die Aktualisierungen sollen die Software an den technologischen Fortschritt, an Änderungen in den TGD, Änderungen der Hardware und der Systemumgebung anpassen. Die Erweiterungen sollen die Benutzung der Software durch die Kommission und die Mitgliedstaaten erleichtern. Die Arbeiten müssen bis August 2000 abgeschlossen sein. Der Vertrag kann dann bis April 2003 verlängert werden.

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