Mittelfristige Leitlinien (EGKS) "Technische Kohleforschung", 1981-1985
Die vierten mittelfristigen Richtlinien für technische Kohleforschung (Amtsblatt Nr. C 94 vom 17.4.1980) wurden gemeinsam mit dem Kohleforschungsausschuß verfaßt. Dieser Ausschuß bestand aus Vertretern der Kohleproduzenten, der Kohleforschungsinstitute, der Universitäten und der Gewerkschaften in der Gemeinschaft. Zweck war die Erleichterung der Projektauswahl sowie die Koordinierung und Harmonisierung der Forschungsarbeit und die Orientierung der Anstrengungen auf konkrete Ergebnisse.
Es ist zu bemerken, daß sowohl Pilot- als auch Demonstrationsprojekte auf dem Gebiet der Verflüssigung und Vergasung von festen Brennstoffen getrennt von technischen Kohleforschungsprojekten im Rahmen des EWG-Energiedemonstrationsprogramms nach den Bestimmungen der Vorschriften des Rats 1302/78 finanziert wurden.
Steigerung der Leistung und der Produktivität unter Berücksichtigung der Vielfalt von Kohleflözen, Verbesserung der Qualität und Nutzungsmöglichkeiten der Produkte und Nebenprodukte aus dem Kohlebergbau sowie Verbesserung der Arbeitsumgebung sowie Sicherheit und Umweltschutz.
- Bergbautechnik:
. Erschließungsarbeiten in Kohleflözen und Gestein:
Einschußzündung, Ausleger-Ripper, Vollflächen-Stoßvortriebmaschinen, Organisation beim Auffahren von Förderstrecken, neue Verfahren für das Brechen von Gestein, Absenken von Schächten, Bohren von größeren Querschnitten;
. Studien an Methan, Belüftungsregelsysteme und Bergwerkwetter;
. Gesteinsdruck und Ausbau;
. Abbauverfahren und Abkohlen:
Bessere Nutzung von Flözen, Verfahren zur Kohlegewinnung im Hochleistungsstoß, Vorhieb;
. Outbye-Betrieb unter Tage:
Förderung von Produkten, Materialtransport, Mannschaftsfahrung, Schachtförderung, Instandhaltung, Energieeinsparung;
. Moderne Betriebsleitungsmethoden:
Schürfmethoden, Fernsteuerung, Überwachung und Automatisierung, Planung und Management des Einsatzes;
- Produktveredelung:
. Mechanische Kohleaufbereitung und Kohletransport;
. Verkoken von Kohle;
. Kohleverbrennung und neue Methoden für die Nutzung von Kohle;
. Kohlechemie und -physik sowie Entwicklung von Kohleprozessen.
Die Gewährung finanzieller Unterstützung für individuelle Forschungsprojekte durch die Kommission erfolgte mit der Zustimmung durch den Rat nach Beratungen mit dem EGKS-Beratungsausschuß, der aus Vertretern der Kohle- und Stahlindustrie der einzelnen Mitgliedstaaten bestand. In der Regel leistet die Kommission einen Beitrag von ca. 60 % zu den geschätzten Gesamtkosten für die Finanzierung der Projekte. Alle Unternehmen, Forschungsinstitute und Einzelpersonen, die sich mit Forschung auf dem Gebieten befassen wollten, die den mittelfristigen Richtlinien für 1981-1985 für technische Kohleforschung beschrieben wurden, waren dabei förderungsberechtigt. Anträge mußten dabei bis zum 1. September eines Jahres gestellt werden, um im Folgejahr wirksam zu werden. Die Verfahrensweise für die Antragstellung sowie die Bedingungen und Bestimmungen für eine Förderung sowie die Verpflichtung hinsichtlich der Verbreitung der Forschungsergebnisse wurden in den Mitteilungen der Kommission beschrieben (Amtsblatt Nr. C 139 vom 12.11.1974 und Amtsblatt Nr. C 159 vom 24.6.1982).