Programm (EGKS) "Pilot- und Demonstrationsprojekte in der Eisen- und Stahlindustrie", 1988-1992
Das Pilotstadium wird durch den Bau, den Betrieb und die Entwicklung einer Anlage charakterisiert, bei denen ein wesentlicher Teil der Anlage eine ausreichende Kapazität unter Einsatz geeigneter großer Bauteile verfügt. Ziele sind die Bestätigung der Durchführbarkeit eines theoretischen oder Laborkonzepts und/oder die Verbesserung der Zuverlässigkeit der technischen und wirtschaftlichen Daten, die für die Weiterführung bis zum Demonstrationsstadium erforderlich sind und (in bestimmten Fällen) bis zur Industrialisierungs- und/oder kommerziellen Stufe.
Das Demonstationsstadium wird durch den Bau und/oder den Betrieb einer Anlage im technischen Maßstab oder von einem wesentlichen Teil einer solchen Anlage charakterisiert, aus der sich alle erforderlichen technischen und wirtschaftlichen Daten ableiten lassen, die die kommerzielle und/oder industrielle Nutzung der Technologie mit dem geringstmöglichen Risiko ermöglichen.
Bestimmung der Durchführbarkeit innovativer Technologien auf dem Gebiet der Stahlforschung durch Pilot- und/oder Demonstrationsprojekte bis zum Einsatzstadium.
- Sintern und Tablettieren;
- Der Einsatz von Koks und seine Produkte in der Stahlindustrie;
- Hochöfen und Direktreduktion;
- Sauerstoff- und Elektrostahl-Herstellungsverfahren;
- Abgießen und Erstarrung;
- Stahlverarbeitung (Öfen, Warmund Kaltwalzen);
- Industrielle Anwendung von meßtechnischen und Inspektionsverfahren und analytischen Methoden;
- Behandlung von Halbzeug und Fertigprodukten sowie von Nebenprodukten;
- Nutzung und Förderung der Nutzung von Stahl;
- Recycling von Abfallprodukten von Hüttenwerken.
Die Kommission ist für die Durchführung des Programms verantwortlich. Dabei wird die Kommission von einem Ausschuß von qualifizierten Experten unter dem Vorsitz eines Vertreters der Kommission hinsichtlich der Eignung der unterbreiteten Projekte beraten. Jedes Unternehmen, jedes Forschungsinstitut und jede andere Organisation in einem Mitgliedstaat, die eine stahl- und eisenbezogene Aktivität betreibt, kann bei der Kommission finanzielle Unterstützung beantragen. Projekte von mindestens zwei Partnern in zwei verschiedenen Mitgliedstaaten werden dabei bevorzugt gefördert. Eines der Partnerunternehmen muß ein Unternehmen in der Stahlindustrie sein. Anträge sind am 1. Oktober eines Jahres für das kommende Finanzjahr einzureichen.
In der Regel übersteigt die finanzielle Unterstützung durch die Gemeinschaft 50 % der Gesamtkosten des Projekts nicht. Der Umfang der Unterstützung wird individuell für jedes Projekt entschieden. Dabei werden die Besonderheiten eines Projekts, der Wert für die Gemeinschaft, andere bereits bewilligte oder erwartete Unterstützung und das von den Antragstellern eingegangene Risiko mit in Betracht gezogen. Bei der Unterstützung handelt es sich um finanzielle Unterstützung von bis zu 50 %, wobei diese Unterstützung zurückzahlbar ist, wenn die Ergebnisse des Projekts kommerziell genutzt werden.