Mittelfristige Leitlinien (EGKS) "Technische Stahlforschung", 1986-1990
In dem Zeitraum seit Beginn des Programms im Jahre 1955 bis 1985 belief sich die gesamte, von der Kommission gewährte finanzielle Unterstützung für technische Forschung auf dem Gebiet des Stahls auf ca. 271 Millionen europäische Rechnungseinheiten, was 60 % der Gesamtkosten der durchgeführten Forschung entspricht.
Der technische Umfang dieses Programms reicht von der Reduktion von Eisenerzen und der Stahlerzeugung bis zu Studien über die Eigenschaften und Nutzungsmöglichkeiten von Stahl. Zu den gegenwärtigen prioritären Themen auf dem Gebiet von FuE gehören u.a.:
- Prozesse:
. Senkung der Kosten des Energieverbrauchs und seine Wirkung auf die Umwelt;
. Entwicklung von Behandlungsverfahren für die sekundäre Raffination von Metallschmelzen;
. Verbesserung von Meß- und Analysenverfahren;
. Modellierung von Produktionsprozessen;
. Weiterentwicklung von Steuerungen, Automatisierung und Robotik;
. Verbesserung der Zuverlässigkeit von Anlagen für Produktdatenverwaltung;
. Neue Prozesse zur Erzeugung und Formgebung von Stahl;
. Verbesserung der Umweltqualität und Wertsteigerung von Nebenprodukten;
- Produkt: FuE auf dem Gebiet der Produkte erstreckt sich primär auf die nachfolgenden Hauptanwendungssektoren für Stahl: Verkehr, Energiesektor, Hoch- und Tiefbau und Stahlkonstruktionen, Anlagentechnik, Maschinenbau, Haushaltsgüter und Verpackung sowie die Umwelt.
Die Forschung bezieht sich insbesondere auf:
Entwicklung der Anwendungsmöglichkeiten von Stahlprodukten unter Einsatz vorhandener und neuer Methoden;
- Entwicklung der Nutzungseigenschaften von Stahl, insbesondere der Anpassung von Stählen mit verbesserten Eigenschaften für spezifische Anwendungen, mechanische Eigenschaften bei hohen und tiefen Temperaturen, Bruchfestigkeit (Dehnung und Sprödbruch), Ermüdungsfestigkeit, Korrosionsbeständigkeit, Verhalten bei kombinierter Beanspruchung, elektrische und magnetische Eigenschaften, Verschleißbeständigkeit;
Entwicklung neuer Werkstoffkategorien wie z.B. von Verbundstoffen auf Stahlbasis, Kombination von Stahl mit anderen Werkstoffen, Herstellung von Stählen durch neuartige Methoden, z.B. ultraschnelles Kühlen;
- Erstellung von Daten und Informationen, mit denen ein Beitrag zur Standardisierung geleistet werden kann, z.B. EUROCODES.
1983 richtete die Kommission ein flankierendes Programm von Pilot-und Demonstrationsprojekten auf dem Gebiet der Eisen- und Stahlindustrie ein (Amtsblatt Nr. C 81 vom 24.3.1983).
Gewährleistung der Kostenwettbewerbsfähigkeit von Erzeugungs- und Verarbeitungsverfahren für Stahl sowie Steigerung und Vereinheitlichung der verschiedenen Gesichtspunkte seiner Qualität und Förderung des Stahlverbrauchs auf dem Inland- und Auslandsmarkt durch Entwicklung von verbesserten Stahlgüten und neuen technologischen und wirtschaftlichen Anwendungsmöglichkeiten für die Produkte, die fortschrittlicher als die unserer Wettbewerber sind.
- Reduzierung von Eisenerzen;
- Primäre Stahlerzeugung;
- Sekundäre Stahlerzeugung;
- Abgieß- und Erstarrungsverhalten;
- Walzen: Platinen- und Durchwärmöfen;
- Walzen: Flachstahlprodukte;
- Physikalische Metallurgie des Walzens und der Nachbehandlung;
- NDT-Technologie und -Messung;
- Chemische Analyse;
Mechanische Eigenschaften;
- Korrosion;
- Sonder- und legierte Stähle;
Feinblech;
- Grobblech und schwere Träger;
- Stahlkonstruktionen.
Mit der Zustimmung des Rates und nach einer Beratung durch den Beratungsausschuß der EGKS genehmigte die Kommission die finanzielle Unterstützung individueller Forschungsprojekte. Der EGKS-Beratungsausschuß besteht aus Vertretern der Kohle- und Stahlindustrie der einzelnen Mitgliedstaaten. In der Regel beteiligt sich die Kommission an den geschätzten Gesamtkosten für die Finanzierung dieser Forschung mit etwa 60 %. Alle Unternehmen, Forschungsinstitute und Einzelpersonen, die Forschung auf den Gebieten betreiben möchten, die im mittelfristigen Orientierungsprogramm für 1981-1985 festgelegt sind, sind dabei förderungswürdig. Antragsteller müssen auch nicht unbedingt aus der Eisenund Stahlindustrie kommen. Die Antragstellung hatte dabei jeweils bis zum 1. September eines Jahres zu erfolgen, um dann im Folgejahr wirksam zu werden. Die Verfahren für die Antragstellung sowie Bedingungen und Bestimmungen und die Verpflichtungen hinsichtlich der Verbreitung der Forschungsergebnisse wurden in Mitteilungen der Kommission bekanntgemacht (Amtsblatt Nr. C 139 vom 12.11.1974 und Amtsblatt Nr. C 159 vom 24.6.1982).