Entschließung (EWG) über die soziale Eingliederung von Behinderten, 1982-1986
- die Beseitigung der Hindernisse, die der uneingeschränkten Beteiligung von Behinderten am Gesellschaftsleben im Wege stehen, in gebührender Weise zu berücksichtigen;
- die Koordinierung von Diensten für Behinderte zu erleichtern und die diesbezügliche Kooperation zwischen den auf diesem Gebiet tätigen Organen zu fördern;
- die Beteiligung der Behinderten, ihrer Familien und der sie vertretenden Organisationen an der Gestaltung und Durchführung von Maßnahmen, von denen sie auf direkte Weise betroffen sind, zu fördern;
- zu gewährleisten, daß Behinderte ein möglichst unabhängiges Leben führen können;
- zu gewährleisten, daß Behinderte aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten und der dadurch verursachten Folgen für die Beschäftigung und die finanziellen Mittel keiner unfairen Belastung ausgesetzt werden;
- Maßnahmen zu fördern, die Behinderte auf ein aktives Leben vorbereiten, indem sie soweit wie möglich in das normale Bildungs- und Ausbildungssystem eingegliedert werden;
- Maßnahmen in bezug auf Unterbringung und Mobilität der Behinderten sowie in bezug auf einen verbesserten Zugang zu öffentlichen Gebäuden, Transportmitteln und anderen öffentlichen Einrichtungen zu erarbeiten und durchzuführen;
- Informationsaktivitäten zu fördern, die die Öffentlichkeit darüber aufklären, welchen Beitrag sie zur Eingliederung von Behinderten und zu den direkt an Behinderte gerichteten Aktivitäten leisten können;
- die Entwicklung und Verfügbarkeit von technischen Hilfen, die Zusammenlegung von Informationen und Erfahrungen und die Anwendung neuer Technologien zu fördern.
Fortführung und, wenn möglich, Intensivierung der Maßnahmen zur Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Eingliederung der Behinderten, um ihnen zu ermöglichen, einen produktiven und kreativen Beitrag zur Gesellschaft zu leisten.
Derzeit keine Informationen erhältlich.
Die Kommission war für die Durchführung des Programms verantwortlich. Zur Ergänzung und Unterstützung der Bemühungen der Mitgliedstaaten hat die Kommission ein Netzwerk ausgewählter Entwicklungsaktionen eingerichtet, um die modellhafte Koordination der durchgeführten Aktionen insbesondere auf lokaler Ebene zu fördern.