Aktionsplan der Gemeinschaft (EWG) zur Bewertung gemeinschaftlicher Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten, 1987-1991
Durchführung interner und externer Bewertung von Effektivität und Relevanz der Forschungsund Entwicklungsprogramme der Gemeinschaft - sowohl einzeln als auch in Gruppen - zwecks etwaiger anschließender Anpassung sowie Entwicklung verbesserter Bewertungsmethodologien gestützt auf eine enge Zusammenarbeit zwischen nationalen Bewertungsstellen und der Kommission.
Sieben Aktivitäten:
- Definition von Programmzielen und Meilensteinen:
Die Kommission stellt sicher, daß die Ziele und Meilensteine für die einzelnen Programme gegebenenfalls auch quantitativ festgelegt sind, bevor diese dem Rat zur Annahme vorgelegt werden;
- Interne Bewertungen:
Die Kommission stellt sicher, daß die für alle anschließenden externen Bewertungen benötigten Informationen und Daten vom Start jedes einzelnen Programms an als Bestandteil des internen Bewertungsverfahrens erfaßt werden;
- Externe unabhängige Bewertungen:
Die Kommission veranlaßt vertikale" Bewertungen für einzelne Programme und horizontale" Bewertungen für Aktivitäten oder Mechanismen, die mehreren Programmen gemeinsam sind. Solche Bewertungen bilden die Grundlage für spätere Anpassungen;
- Nutzung der Bewertungsergebnisse:
Die Resultate der externen unabhängigen Bewertungen werden in der Regel zügig veröffentlicht und weit verbreitet;
- Forschung auf dem Gebiet der Bewertungsmethodologien:
Die Kommission betreibt Forschung hinsichtlich der Methoden der Bewertung, gibt spezifische Programm- oder Aktivitätsstudien extern in Auftrag mit dem Ziel, Bewertungsmethodologien - einschließlich des Einsatzes quantitativer Indikatoren - zu entwickeln;
- Europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der F&E-Bewertung: 12 + 1"-Netz:
Um den nationalen Bewertungen eine europäische Dimension zu verleihen, wird ein Netz eingerichtet, das die Dienste der Kommission mit nationalen Bewertungsstellen verbindet;
-Gastdozenten:
Die Aktivitäten im Bereich der Bewertung werden durch Gastdozenten, abgeordnetes Personal oder Studenten ergänzt, die mit den Diensten der Kommission für begrenzte Zeiträume von bis zu 24 Monaten zusammenarbeiten.
Der Aktionsplan wird von dem eigenen unabhängigen Referat Bewertung der Kommission umgesetzt.
Die für die externe Bewertung benötigten Finanzmittel werden jährlich in den entsprechenden Haushaltsposten der einzelnen Programme ausgewiesen. Mittel für Forschung auf dem Gebiet der Bewertungsmethodologie, für das 12 + 1"-Netzwerk, das Personal des Referats Bewertung sowie für Gastdozenten werden in Kapitel 73 (Forschung und Entwicklung) des allgemeinen Haushalts der Europäischen Gemeinschaft aufgenommen.
Die Kommission legt dem Ausschuß für wissenschaftliche und technische Forschung (CREST) jährlich einen Bericht über die Ausführung dieses Aktionsplans vor.