Aktionsprogramm (EWG) zum Europäischen Umweltschutzjahr, 1987-1988
In seiner Entschließung vom 3. Mai 1988 (Amtsblatt Nr. C 129 vom 18.5.1988) bestätigte der Rat der Europäischen Gemeinschaften die Wirkung des Europäischen Umweltschutzjahres bezüglich des wachsenden Umweltbewußtseins in allen Bereichen der Gemeinschaft. Er hob die Beteiligung von Drittstaaten, insbesondere einiger entwicklungsschwacher Länder, hervor und betonte das Bedürfnis nach einer größeren Konvergenz der Interessen und Einstellungen hinsichtlich der Bedeutung von Umweltproblemen bei der Umsetzung von Gemeinschaftspolitiken.
Verstärkte Aufklärung der Öffentlichkeit über die Bedeutung des Umweltschutzes und zur Erreichung dieses Ziels Durchführung spezifischer Umweltschutz-Modellvorhaben; Förderung besserer Einbindung und Integration der Umweltschutzpolitik in die diversen Politiken der Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten, insbesondere im wirtschaftlichen, industriellen, landwirtschaftlichen und sozialen Bereich; Hervorhebung der europäischen Dimension der Umweltpolitik; Demonstration der durch die gemeinschaftliche Umweltpolitik seit ihrer Einführung erzielten Fortschritte und Ergebnisse.
Die allgemeine Aufklärungskampagne konzentrierte sich auf eine beschränkte Anzahl von Schlüsselthemen und war auf bestimmte Gesellschaftsbereiche ausgerichtet, namentlich Erziehung, Wissenschaft und Industrie sowie nationale, regionale und kommunale Behörden; dabei wurden unterschiedliche Medien (Fernsehen, Radio, Film, Presse) und andere Netze (Schulen, Kunstzentren), Konferenzen, Preise, Verteilung von Informationsmaterial etc. eingesetzt.;
- In den Mitgliedstaaten durchgeführte musterhafte Umweltschutz-Pilotprojekte, die als Beispiele und Modelle auf dem Gebiet des Umweltschutzes dienen, rationelle Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen sowie Entwicklung neuer Technologien;
- Pilotvorhaben zur besseren Beobachtung der Umweltqualität und zur Feststellung, ob die Ziele der gemeinschaftlichen Umweltpolitik erreicht werden (diese bezogen sich insbesondere auf die Ausbildung und Ausrüstung von Mitarbeitern zur Ausführung der Beobachtungstätigkeiten).
Das Europäische Umweltschutzjahr wurde unter Mitwirkung der folgenden Ausschüsse veranstaltet:
- Ein Ausschuß der Freunde und Förderer, bestehend aus bedeutenden Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die in den einzelnen Mitgliedstaaten für ihr Engagement für den Umweltschutz bekannt sind;
- Ein Beratungs- und Lenkungsausschuß unter Vorsitz der Kommission, bestehend aus den Vorsitzenden der nationalen Ausschüsse und aus für die betreffenden Bereiche repräsentativen Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens;
- Nationale Ausschüsse in den jeweiligen Mitgliedstaaten, zusammengesetzt aus Repräsentanten der verschiedenen von Umweltschutzmaßnahmen betroffenen Bereiche.
Der Lenkungsausschuß war verantwortlich für die allgemeine Programmkoordinierung sowie für die Gewährleistung der Kohärenz der unterschiedlichen durchgeführten Aktivitäten.
Die nationalen Ausschüsse hatten die Aufgabe, die im Rahmen des Europäischen Umweltschutzjahres veranstalteten nationalen Projekte in ihrem jeweiligen Land zu fördern, zu unterstützen und durchzuführen. Vor allem waren sie aufgefordert, zur Finanzierung durch die Gemeinschaft geeignete Projekte zu identifizieren und entsprechende Veranstaltungen oder Aktivitäten im Rahmen des Europäischen Umweltschutzjahres vorzuschlagen. Sie waren ermächtigt, die von verschiedenen Gruppierungen und Stellen zur Verfügung gestellten privaten und öffentlichen Gelder zu sammeln und zu verwalten.
Das Aktionsprogramm wurde auf Gemeinschaftsebene durch Mittelzuweisungen aus dem allgemeinen Haushalt der Europäischen Gemeinschaften finanziert. Die Mittel für Pilotprojekte wurden aus den bestehenden Gemeinschaftsfonds (z. B. dem Europäischen Entwicklungsfonds, dem Europäischen Sozialfonds, dem Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Ausrichtungsabteilung) nach Maßgabe der jeweiligen Fondsregelungen zur Verfügung gestellt.
Die Kommission hatte dem Rat sowie dem Europäischen Parlament einen Abschlußbericht über die Programmdurchführung vorzulegen.