Berufsausbildungsmaßnahmen im Hinblick auf neue Informationstechnologien (EUROTECNET), 1985-1988
Die Mitgliedstaaten waren gehalten, bei der Umsetzung ihrer Politiken betreffend neue Technologien besonders auf das Verhältnis zwischen Beschäftigung und der Anwendung neuer Informationstechnologien zu achten, wie auch auf die Bedürfnisse von Unternehmen im Hinblick auf Unterweisung in diesen Technologien und die Entwicklung von Qualifikationen auf den Gebieten Elektronik und Datenverarbeitung, und die Öffentlichkeit über die Anwendungsmöglichkeiten und Auswirkungen neuer Informationstechnologien im Hinblick auf Beschäftigung und Arbeitsbedingungen zu informieren.
Zur Einbindung der neuen Informationstechnologien und der damit verbundenen spezifischen Kenntnisse in breit angelegte Ausbildungsprogramme, zwecks Verbesserung des Zugangs zu fortgesetzter Beschäftigung und selbst zur Verbesserung von Beschäftigungschancen.
- Ein europäisches Netzwerk von Demonstrationsvorhaben, das zum Ausbau der Verbindungen zwischen Mitgliedstaaten eingerichtet wurde;
- ein grenzübergreifendes Kooperationsprogramm zur Förderung des Informationsaustauschs über Projektziele, Methoden und Ergebnisse sowie die Entwicklung gemeinsamer Projekte;
- eine Reihe gründlicher Studien über spezifische Aspekte der Berufsausbildung in Verbindung mit den neuen Technologien;
- Vorkehrungen zur Verbreitung von Informationen und zur Ermöglichung des Zugangs für Berufsausbildungsexperten aus den Mitgliedstaaten zum Know-How von EUROTECNET;
- Sonderseminare und Gespräche am runden Tisch;
-eine Datenbank mit Informationen über die Vorhaben.
Die Kommission war für die Umsetzung dieses Aktionsprogramms zuständig und wurde dabei von einer Gruppe von Regierungsvertretern sowie Vertretern der Sozialpartner auf europäischer Ebene unterstützt, die als Koordinatoren der einzelstaatlichen Politiken (National Policy Coordinators) bezeichnet werden, wodurch gegenseitiges Feedback von Informationen und Unterstützung der einzelnen Aktivitäten der Gemeinschaft und der Politiken der Mitgliedstaaten gewährleistet wurde.
Die auf Gemeinschaftsebene durchgeführten Aktionen wurden nach Entschließung des Rates im Rahmen des Haushaltsverfahrens finanziert, während die Netzdemonstrationsvorhaben unter die Finanzierungsregeln des Europäischen Sozialfonds fielen.
Der Rat untersuchte die erzielten Fortschritte und die erzielten Ergebnisse auf der Basis eines Zwischenberichts und eines Abschlußberichts, der ihm von der Kommission unterbreitet wurde.