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Inhalt archiviert am 2023-03-27

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Gemeinschaftsaktion (EWG) auf dem Gebiet angewandter Informationstechnologie & Telekommunikation im Gesundheitswesen (AIM) - Explorationsmaßnahme, 1988-1989

 
Teil des Rahmenprogramms für Forschung und technologische Entwicklung (1987-1991) unter Unteraktivität 2.3.: "Neue Dienste von gemeinsamen Interesse (einschließlich Verkehr)", AIM ist eine Forschungsmaßnahme, die das erste Stadium eines phasenweisen Verfahrens ist.

Es umfaßt:
- Die Zusammenführung der verschiedenen Teilnehmer am Gesundheitswesen zur Identifizierung der Erfordernisse, Bestimmung der Ansätze und Konsensbildung;
- Entwicklung eines Konzeptmodells für Informationssysteme im Gesundheitswesen;
- Bestimmung der Datenerfordernisse und des Nachrichtenflusses;
Anpassung bestehender und Entwicklung von Technologien;
- Ausführung von Pilotprojekten zur Evaluation dieser Technologien;
- Evaluation des IT&T-Potentials zur Unterstützung der Befriedigung des Bedarfs im Gesundheitswesen.
Zur Nutzung der Informationstechnologie und Telekommunikation (IT&T) zur Verbesserung des Gesundheitswesens innerhalb der Gemeinschaft durch Förderung der Zusammenfassung in medizinischer Forschung, Optimierung der Verfügbarkeit bestehender Pflegedienste, Hilfsleistungen durch Schaffung gemeinsamer Normen und Aktualisierung des gesetzlichen Rahmens für das Gesundheitswesen in der Gemeinschaft insgesamt.
Drei Aktionslinien:

- Entwicklung eines gemeinsamen Konzeptrahmens für die Zusammenarbeit:
Entwicklung eines genauen Verständnisses der gegenwärtigen und zukünftigen Rolle der medizinischen und Bio-Informatik (MBI) im Gesundheitswesen, insbesondere in den Bereichen medizinischer Unterlagen, Kommunikationen, Informationsabruf und Entscheidungsfindungssysteme;

- Anwendung der Informationstechnologie und Telekommunikation auf das Gesundheitswesen:
Entwicklung der medizinischen Informatikumwelt einschließlich entsprechender Strukturierung von Daten und medizinischen Unterlagen, Kommunikation und funktionelle Integration von MBI-Daten, Integration von Expertensystemen in das Gesundheitswesen und Entwicklung fortgeschrittener biomedizinischer Instrumentierung und Forschungswerkzeuge;

- Schaffung einer geeigneten Umwelt für die schnelle Einführung und entsprechende Anwendung von MBI im Gesundheitswesen:
Entwicklung spezifischer Vorschläge für die erforderliche Politik, den gesetzlichen, rechtlichen und organisatorischen Rahmen für MBI, einschließlich der Ausbildung und Mitarbeiter.
Die Implementierung wird durch die Kommission mit Hilfe eines Komitees überwacht, das sich aus zwei Vertretern jedes Mitgliedstaates unter Vorsitz eines Kommissionvertreters zusammensetzt. Ein Arbeitsplan zur Bestimmung der einzelnen Ziele, der durchzuführenden Projektarten und Aktivitäten und der entsprechende Finanzplan wird von der Kommission aufgestellt.

Projektvorschläge sind in der Regel als Antwort auf eine offene Einladung zur Ausschreibung zu unterbreiten und werden durch Verträge mit Kostenbeteiligung finanziert. Die Gemeinschaft kann bis zu 50% der Gesamtkosten oder, wo Universitäten oder Forschungsinstitute beteiligt sind, bis zu 100% der Grenzkosten tragen.

Jedes Projekt muß mindestens zwei unabhängige Partner aus mindestens zwei Mitgliedstaaten umfassen. Mindestens ein Partner sollte ein industrielles Unternehmen sein und mindestens einer sollte sich mit dem Gesundheitswesen befassen. Projekte können Organisationen und Unternehmen aus europäischen Drittländern umfassen, mit denen Rahmenabkommen für wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit abgeschlossen worden sind. Nach Beratung mit dem Komitee bestimmt die Kommission die Verfahren (einschließlich der Vertraulichkeitsregeln) für den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten, der Kommission und den Lieferanten.

Die Kommission prüft nach 12 Monaten die Ergebnisse der Maßnahme und berichtet dem Europäischen Parlament dem/den Rat/Mitgliedstaaten. Anschließend wird ein Abschlußbericht über die Ergebnisse und Leistung unterbreitet.
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