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Inhalt archiviert am 2023-03-27

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Plan (EWG) zur Förderung und Erleichterung des Zugangs zu wissenschaftlichen Großeinrichtungen von europäischer Bedeutung, 1989-1992

 
Als Teil des gemeinschaftlichen Rahmenprogramms für Forschung und technologische Entwicklung (1987 - 1991) unter Teilaktivität 8.2: "Nutzung von Großeinrichtungen" stellt dieser erste Förderungsplan in diesem Bereich eine Ergänzung des SCIENCE-Plans dar. In beiden Plänen wird der Aufbau eines Europas der Forscher angestrebt.

Die im Rahmen des Plans vorgesehenen vorläufigen finanziellen Fördermaßnahmen erleichtern den Wissenschaftlern den Zugang zu bestehenden oder künftigen wissenschaftlichen Großeinrichtungen und bieten der Gemeinschaft darüber hinaus die Möglichkeit, eine Verbesserung der Einrichtungen selbst vorzunehmen.
Erleichterung des Zugangs für Forscher auf dem Gebiet der exakten Wissenschaften und der Naturwissenschaften, die Angehörige von Mitgliedstaaten sind, zu bedeutenden wissenschaftlich-technischen Einrichtungen innerhalb der Gemeinschaft, der diesen normalerweise nicht gewährt wird, Erweiterung der Ausbildungsmöglichkeiten, um den Forschern eine bessere Nutzung der Einrichtungen zu ermöglichen, sowie verstärkte Nutzung dieser Einrichtungen durch Adaption oder Erweiterung.
Informationen stehen zur Zeit nicht zur Verfügung.
Die Kommission ist mit Hilfe eines Beratungsausschusses, der sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten zusammensetzt und unter dem Vorsitz eines Kommissionsvertreters steht, für die Umsetzung des Plans verantwortlich.

Sie veröffentlicht einen Aufruf zur Einreichung vorläufiger Vorschläge durch Organisationen bzw. Organisationszusammenschlüsse innerhalb der Gemeinschaft, denen eine oder mehrere der bedeutenden wissenschaftlich-technischen Einrichtungen oder Versuchs- bzw. Prüfanlagen gehören, welche Wissenschaftlern oder Forschern, denen eine Nutzung solcher Einrichtungen bisher nicht möglich war, zur Verfügung gestellt werden können.

Die Veröffentlichung sämtlicher Informationen zu diesem Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen und dem Auswahlverfahren erfolgt in allen Amtssprachen der Gemeinschaft gleichzeitig, um sicherzustellen, daß in allen Mitgliedstaaten die gleichen Chancen für eine Teilnahme an dem Plan gegeben sind.

Die Kommission sorgt dafür, daß Wissenschaftler und Forschungsmitarbeiter, die potentiell von einem Zugang zu den fraglichen Einrichtungen profitieren könnten, von den bestehenden Möglichkeiten unterrichtet werden.

Die Kommission unterstützt auf dem Gebiet der exakten Wissenschaften und Naturwissenschaften durchgeführte Betriebstätigkeiten; die Vergabe der Förderungsmittel richtet sich nach deren wissenschaftlich-technischer Qualität. Alle Organisationen innerhalb der europäischen Gemeinschaft mit bedeutender wissenschaftlich-technischer Ausrüstung oder wichtigen Installationen können entsprechende Unterstützung erhalten. Alle Forscher und Techniker, die Angehörige eines Mitgliedstaates sind und gegenwärtig in Laboratorien des öffentlichen oder privaten Bereichs in einem der Mitgliedstaaten tätig sind, können gefördert werden.

Gegebenenfalls beteiligt sich die Gemeinschaft nach Maßgabe des Plans an den Betriebskosten einer Einrichtung, an den Nebenkosten von Betriebstätigkeiten im Rahmen der Plandurchführung und an den den Wissenschaftlern oder Forschern entstehenden relevanten Aufwendungen, einschließlich der Mobilitäts- und Reisekosten.

Betriebstätigkeiten, für die gemeinschaftliche Förderungsmittel gesucht werden, sollten auf gemeinsamen Vorschlägen der für die Einrichtungen verantwortlichen Institutionen sowie der an dem Zugang zu diesen Anlagen interessierten Wissenschaftler und Forschungsmitarbeiter basieren.

Spätestens 3 Monate nach Beendigung des Auswahlverfahrens übermittelt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat eine Aufstellung der Leistungsempfänger - sowohl wissenschaftliche Einrichtungen als auch Forscher - im Rahmen des Plans.

Nach 30 Monaten führt die Kommission eine Auswertung der bis dahin erzielten Ergebnisse durch und legt dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht darüber vor. Nach Ende der Planlaufzeit wird außerdem ein abschließender Leistungs- und Erfolgsbericht unterbreitet.