Spezifisches Programm für Forschung und technologische Entwicklung und Demonstration (EWG) auf dem Gebiet der Landwirtschaft und Agroindustrie, einschließlich Fischereiwirtschaft, 1990-1994
Teil des dritten Rahmenprogramms für Gemeinschaftsaktivitäten auf dem Gebiet der Forschung und technologischen Entwicklung (1990 to 1994) unter Unteraktivität II.4.: "Biowissenschaften und -technologien", basiert das Programm auf der unter den Programmen ECLAIR, FLAIR und FAR ausgeführten Arbeit und führt diese fort. Es betrifft alle Landwirtschaft-, Gartenbau-, Forstwirtschaft-, Fischereiwirtschaft-, Wasserwirtschaft-, Nahrungsmittel- und Nichtnahrungsmittelindustrien (insbesondere KMU).
Die Forschung wird interdisziplinäre Projekte umfassen, die insbesondere die Ergebnisse der Biotechnologie nutzen und genetische Faktoren, Landwirtschafts- und Forstwirtschaftstechniken, Ackerbau- und Baumzuchttechniken, Kultivierungs- und Züchtungstechniken und die Umwelt-Pflanzen-Interaktion berücksichtigen. Insbesondere wird ein Projekt zur Entwicklung wirksamer Gegenmittel für Desertifikation und Entwaldung berücksichtigt. Die Forschung auf dem Gebiet der Wasserkultur und Fischereiwirtschaft wird weitergeführt. Die bereits innerhalb des zweiten Rahmenprogramms, besonders unter dem Programm ECLAIR begonnene Arbeit im Forschungsbereich wird durch Demonstrationsprojekte ergänzt, die gemeinsam von Produzenten und Nutzern zur Demonstration der technischen Zuverlässigkeit und ökonomischen Lebensfähigkeit eines neuen Produkts und/oder Technologie auf einem annähernd realen Niveau entwickelt wurden, deren Machbarkeit bereits auf kleiner Ebene nachgewiesen wurde.
Auf dem Gebiet der industriellen Verwendung für landwirtschaftliche und baumwirtschaftliche Rohstoffe, nach wie vor im Forschungsbereich, wird die Forschung als vorrangige Angelegenheit auf innovative Verfahren ausgerichtet mit dem Ziel der industriellen Nutzbarkeit von Nebenprodukten der an Nahrungsmitteln orientierten Anwendungen und auf Entwicklung neuer, sauberer industriellen und Energieanwendungen, die vorteilhafte ökonomische Aussichten versprechen.
Die unter dem zweiten Rahmenprogramm - insbesondere unter dem Programm FLAIR - begonnene Agro-Nahrungsmittelforschung wird verstärkt und zwar in bezug auf: die Bestimmung und Zufriedenstellung der Ernährungsbedürfnisse, Toxikologie und Nahrungsmittelhygiene, neue Technologien für Agro-Nahrungsmittelverarbeitung. Weitere Arbeit in diesen drei Sektoren wird laufende Programme (ECLAIR, FLAIR, landwirtschaftliche Forschung und Fischereiwirtschaft) berücksichtigen.
Zur Unterstützung der Gewährleistung einer besseren Abstimmung zwischen der Produktion von biologischen Ressourcen auf Land- und Wasserbasis und deren Verwendung durch Verbraucher und Industrie, zur Qualitätssteigerung und Diversifizierung von Landwirtschafts- und Waldzuchtprodukten und zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher und Agro-Nahrungsmittelunternehmen in Übereinstimmung mit anderen Gemeinschaftsmaßnahmen und gleichzeitiger Beisteuerung zu besserem ländlichen und forstwirtschaftlichem Management und Sicherung des richtigen Umweltschutzes.
Vier Bereiche:
- Urproduktion in den Bereichen Landwirtschaft, Gartenbau, Forstwirtschaft, Fischereiwirtschaft und Wasserkultur:
Zur Anpassung der Urproduktion an die quantitativen und qualitativen Ansprüche des Marktes und der Verbraucher und der Beisteuerung zur Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit der Bereiche Landwirtschaft, Gartenbau, Forstwirtschaft, Fischereiwirtschaft und Wasserkultur durch die Anregung positiver Wechselwirkungen zwischen der Umwelt und der Wirtschaft und Technologie der Urproduktion.;
- Vorleistungen im Gartenbau, Forstwirtschaft, Fischereiwirtschaft und Wasserkultur:
Zur Beisteuerung zur Wettbewerbsfähigkeit und Lebensfähigkeit von Unternehmen im Gartenbau, Forstwirtschaft, Fischereiwirtschaft und Wasserkultur durch bessere Kontrolle der Vorleistungen und einer Verringerung der Produktionskosten und durch Beisteuerung zum Umweltschutz und der nachhaltigen Nutzung der biologischen Ressourcen;
- Verarbeitung biologischer Rohstoffe aus den Bereichen Landwirtschaft, Gartenbau, Forstwirtschaft, Fischereiwirtschaft und Wasserkultur:
Zur Bereitstellung - durch vorbereitende F&E - der Grundlage für Verfahren (einschließlich Transport und Lagerung) für neue oder verbesserte Produkte in den Sektoren Nahrungsmittel, Nicht-Nahrungsmittel und Energie (zum Beispiel Biomasse), durch Entwicklung neuer, effizienterer der öffentlichen Gesundheit angepaßte und umweltfreundliche industrielle - und Energieanwendungen für biologische Rohstoffe;
- Endverbrauch und Produkte:
Zur Erlangung besserer Kenntnisse der Eigenschaften, wie sie die Endbenutzer und Verbraucher - besonders was die öffentliche Gesundheit und die Umwelt betrifft - benötigen, der aus biologischen Stoffen gewonnenen Endprodukte (Nahrungsmittel und Nicht-Nahrungsmittel einschließlich Energie-, Forstwirtschaft- und Gartenbauprodukte).
Die Kommission trägt mit Hilfe eines Komitees, das sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten unter Vorsitz eines Vertreters der Kommission zusammensetzt, die Verantwortung für die Durchführung des Programms.
Das Programm umfaßt Projekte für Forschung und technologische Entwicklung (FTE), Demonstrationsprojekte, begleitende Maßnahmen und konzertierte Aktionen.
Die Projekte unterliegen Verträgen mit Kostenbeteiligung. Der finanzielle Beitrag der Gemeinschaft beträgt im Normallfall maximal 50% für FTE-Projekte und 30% für Demonstrationsprojekte. Universitäten und andere Forschungseinrichtungen haben die Option, für jedes Projekt entweder 50% der Finanzierung der Gesamtkosten oder 100% der Finanzierung der zusätzlichen Grenzkosten zu beantragen. Die Verträge in Zusammenhang mit Forschungsprojekten mit Kostenbeteiligung sind als allgemeine Regel im Anschluß an ein Auswahlverfahren auf Grundlage von Aufrufen zur Einreichung von Vorschlägen abzuschließen, die im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht werden. Die Projekte müssen als allgemeine Regel für die Teilnahme von mindestens zwei Partnern Vorsorge treffen, die unabhängig voneinander in zwei verschiedenen Mitgliedstaaten bestehen. Jeder Projektvorschlag muß eine Erklärung über die Umweltauswirkung umfassen.
Die begleitenden Maßnahmen bestehen aus:
- Der Organisation von Seminaren, Workshops und wissenschaftlichen Konferenzen;
- Interner Koordinierung durch Einrichtung integrierender Gruppen;
Ausbildungsprogrammen für fortgeschrittene Technologie, wobei die Betonung auf dem multidisziplinären Charakter liegt;
- Förderung der Nutzung der Forschungsergebnisse;
Unabhängige wissenschaftliche und strategische Evaluation der Arbeitsweise der Projekte und des Programms.
Konzertierte Aktionen bestehen aus Aktionen durch die Gemeinschaft zur Koordinierung der einzelnen in den Mitgliedstaaten ausgeführten Forschungsaktivitäten. Sie können von Finanzierung bis maximal 100% der Koordinierungsausgaben profitieren.
Die Kommission ist in Übereinstimmung mit Artikel 130n des Abkommens bevollmächtigt, internationale Vereinbarungen mit Drittländern auszuhandeln, die COST-Mitglieder sind, insbesondere mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelszone (EFTA) und mit den Ländern Mittel- und Osteuropas, mit der Absicht, diese mit dem gesamten oder Teilen des Programms zu assoziieren. Wo Rahmenvereinbarungen über wissenschaftliche und technische Kooperation zwischen der Gemeinschaft und europäischen Drittländern abgeschlossen wurden, können die in diesen Ländern gegründeten Gremien und Unternehmen auf der Grundlage des Kriteriums des gegenseitigen Vorteils die Erlaubnis erhalten, Partner in einem innerhalb des Programms durchgeführten Projekts zu werden. Solch ein Gremium muß einen Beitrag zu den allgemeinen Verwaltungskosten leisten. L
Die für die Durchführung des Programms geschätzten erforderlichen Finanzmittel belaufen sich auf 377 Millionen ECU, wovon eine Summe in Höhe von 45 Millionen ECU für die Ausführung von Demonstrationsprojekten zurückgestellt und eine Summe in Höhe von 1% des Haushalts als ein Beitrag des Programms zum zentralisierten Plan für die Verbreitung und Nutzung der Forschungsergebnisse vorgesehen ist. Zwischen 2 und 5% der gesamten Ausgabenbewilligung wird der Ausbildung von Forschungskräften zugeteilt.
Das im Laufe der Projekte gewonnene Wissen wird sowohl innerhalb des Programms als auch durch den zentralisierten Plan verbreitet.
Die Kommission wird das Programm im zweiten Jahr prüfen und dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht übermitteln. Am Ende des Programms wird eine Evaluation der erzielten Ergebnisse durch eine Gruppe unabhängiger Experten ausgeführt. Der Bericht dieser Gruppe zusammen mit irgendwelchen Kommentaren der Kommission wird dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Wirtschafts- und Sozialausschuß unterbreitet.