Spezifisches Forschungs- und technologisches Entwicklungsprogramm (EWG) auf dem Gebiet der Meßtechnik und des Prüfwesens, 1990-1994
Als Teil des Dritten Rahmenprogramms für gemeinschaftliche Maßnahmen auf dem Gebiet der Forschung und technologischen Entwicklung (1990 bis 1994) unter Unteraktion I.2.: "Industrie-und Werkstofftechnologien" setzt das gegenwärtige Programm die Arbeiten des BCR-Programms von 1988-1992 auf dem Gebiet der angewandten Meßtechnik und der chemischen Analyse in erweitertem Umfang fort.
Die Forschungsmaßnahmen dieses Programms stehen in enger Beziehung zu den Erfordernissen des Binnenmarkts (gemäß den Vorgaben im Weißbuch über den Vollzug des Binnenmarkts) und zur Durchführung spezifischer gemeinschaftlicher Strategien. Außerdem soll umfassende Koordinierung mit den einschlägigen Forschungsprogrammen, europäischen Meßtechnik-Programmen und den beteiligten Normenausschüssen (wie CEN/CENELEC) gewährleistet werden.
Erzielung besserer Harmonisierung von meßtechnischen, analytischen und Prüfmethoden, Förderung der Entwicklung neuer Meß- und Prüfmethoden in Europa, Bereitstellung allgemeiner Werkzeuge für die Gewährleistung genauer und gültiger Meßwerte, Entwicklung neuer Methoden für physikalische Messungen und chemische und biologische Analysen, und Vermittlung eines guten Verständnisses der den gegenwärtigen Methoden gemeinsamen Grenzen und Fehlerquellen mit Hinblick auf ihre Verbesserung auf die wirksamste Art und Weise.
Vier Gebiete:
- Unterstützung von Rechtsvorschriften und Richtlinien:
Verbesserung der Methoden zur Erzielung zuverlässiger und international anerkannter Regeln für die Anwendung von Richtlinien, insbesondere auf Lebensmittelprodukte, Industrieprodukte, Umwelt und Gesundheit. Die Arbeit besteht aus der Entwicklung, Verbesserung und Harmonisierung der Prüfmethoden für die Durchführung bestehender Richtlinien und die Vorbereitung neuer Rechtsvorschriften und Richtlinien. Der Schwerpunkt liegt auf:
. Analyse von landwirtschaftlichen Produkten, einschließlich von Futtermitteln;
. Analyse von aufbereiteten Nahrungsmitteln;
. Messung von Schadstoffen in der Luft, im Wasser und im Boden (einschließlich von Bakterienverseuchung);
. Messung von Lärm und Schadstoffen am Arbeitsplatz;
. Biomedizinische Analysen;
. Prüfung von Industrieprodukten;
-Sektorale Prüfprobleme:
Leistung eines Beitrags zur Durchführung der "allgemeinen Vorgehensweise zur Konformitätsbestimmung von Industrieprodukten" (Beschluß des Rats vom 21.12.1989 ABl. Nr. C 10 vom 16.1.1990) durch Unterstützung europäischer Normung, Laborzulassung und gegenseitige Anerkennung. Die Arbeit besteht aus der Entwicklung von Projekten auf der Basis von Zusammenarbeit zur Verbesserung von Meß- und Prüfmethoden für Industrieprodukte zur Erzielung von auf gemeinsschaftlicher Ebene einheitlichen Ergebnisse von Laboratorien auf einem spezifischen industriellen Sektor. Dazu gehören:
. Projekte auf der Basis von Zusammenarbeit zur Verbesserung oder Entwicklung neuer Prüfmethoden, bei denen die Wahrscheinlichkeit ihrer Übernahme als Europäische Normen (CEN, CENELEC) besteht, wenn die Fortschritte auf dem betreffenden Gebiet für die Einführung einer Richtlinie für ein gegebenes Produkt nicht ausreichen;
. Projekte auf der Basis von Zusammenarbeit zur Verbesserung standardisierter Meß- und Prüfmethoden, deren Anwendung auf Schwierigkeiten stößt;
. Unterstützung der Organisation von vergleichenden Untersuchungen unter Laboratorien, wo solche erforderlich sind, um gegenseitige Anerkennung von Prüflaboratorien zu erleichtern;
- Gemeinschaftliche Eichhilfen für die Gemeinschaft:
Unterstützung von Projekten zur Entwicklung der Eichmittel, wie sie von Prüflaboratorien in der Gemeinschaft benötigt werden, um zu gewährleisten, daß Messungen und Prüfungen auf der gleichen Basis vorgenommen werden und mit außerhalb der Gemeinschaft durchgeführten Messungen vergleichbar sind. Hinsichtlich der physikalischen Messungen werden Transfer-Standards entwickelt, die kleinere einzelstaatliche Metrologie-Laboratorien in die Lage versetzen sollen, Beziehungen zu größeren Organisationen aufzubauen und die Herleitbarkeit von Meßergebnissen nachzuweisen. Hinsichtlich von chemischen Analysen werden Projekte auf der Basis von Zusammenarbeit zur Schaffung eines international anerkannten Rahmens für chemische Meßtechnik gefördert, darunter primäre chemische Standards und Sekundärstandards; desgleichen wird Referenzmaterial für die wichtigsten Meßparameter für den Lebensmittelsektor, die Landwirtschaft, die Umwelt und biomedizinische Analysen entwickelt;
- Entwicklung neuer Meßmethoden:
Entwicklung neuer Meß- und Analysenmethoden gemäß den Anforderungen der gemeinschaftlichen Strategien. Zur Erreichung dieses Ziels wird Grundforschung unter Konzentration auf folgende Gesichtspunkte betrieben:
. FuE auf dem Gebiet von Meßprinzipien, die zu neuen Instrumenten führen könnten;
. Neue Instrumentalmethoden auf Fachgebieten im Bereich 1 (Unterstützung von Rechtsvorschriften und Richtlinien), insbesondere die Bestimmung der chemischen Form von Schadstoffen (Artenbestimmung) und chemische und biomedizinische Analysen;
. FuE auf dem Gebiet neuer Meßmethoden zur Inbeziehungsetzung häufig durchgeführter Messungen mit dem sich aus Bereich 3 (gemeinschaftliche Eichmittel für die Gemeinschaft) ergebenden Rahmen.
Die Kommission ist für die Durchführung des Programms verantwortlich. Dabei wird sie durch einen aus Vertretern der Mitgliedstaaten gebildeten Ausschuß unter dem Vorsitz eines Vertreters der Kommission unterstützt.
Das Programm umfaßt Forschungs- und technologische Entwicklungsprojekte (FTE-Projekte), konzertierte Aktionen und flankierende Maßnahmen.
Die FTE-Projekte werden im Rahmen von Verträgen auf der Basis von Kostenteilung durchgeführt, wobei die finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft unter normalen Umständen 50% nicht überschreitet. Hochschulen und andere Forschungsstellen können entweder für jedes Projekt eine Bezuschussung mit 50% des Gesamtaufwands beantragen, oder die 100%ige Finanzierung der zusätzlichen Grenzkosten. Der Abschluß von Verträgen über Forschungsprojekte auf der Basis von Kostenteilung muß unter normalen Umständen nach Abschluß des Auswahlverfahrens aufgrund einer im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften bekanntgemachten Aufforderung zur Unterbreitung von Vorschlägen erfolgen. Als allgemeine Regel gilt, daß sich wenigstens zwei voneinander unabhängige Partner aus unterschiedlichen Mitgliedstaaten an einem Projekt beteiligen müssen.
Konzertierte Aktionen bestehen aus Maßnahmen der Gemeinschaft zur Koordinierung der individuellen Forschungsaktionen der einzelnen Mitgliedstaaten. Diese können in einer Höhe von bis zu 100% des Gesamtaufwands für die Koordinierung bezuschußt werden. Die flankierenden Maßnahmen bestehen aus:
Veranstaltung von Seminaren, Workshops und wissenschaftlichen Konferenzen;
- Interne Koordinierung durch Bildung integrierender Gruppen (insbesondere von Prüflaboratorien);
Ausbildung von Spezialisten;
- Vorhaltung und Verbreitung von auf gemeinschaftlicher Ebene zertifiziertem Referenzmaterial;
- Förderung der Nutzung der Ergebnisse;
- Unabhängige wissenschaftliche und strategische Auswertung der Funktion der Projekte und des Programms.
Die Kommission ist zur Verhandlung internationaler Abkommen mit Drittländern befugt, die COST-Mitglieder sind, insbesondere den EFTA-Mitgliedsländern und den mittel- und osteuropäischen Ländern, damit sich auch diese ganz oder teilweise an dem Programm beteiligen können. Bestehen Rahmenabkommen über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit zwischen der Gemeinschaft und europäischen Nichtmitgliedstaaten, so kann Organisationen und Unternehmen in diesen Ländern eine Teilnahme als Partner an einem Projekt dieses Programms gestattet werden.
Die Verbreitung des während der Abwicklung der Projekte gesammelten Wissens erfolgt sowohl im Rahmen des Programms als auch über ein zentralisiertes System zur Verbreitung und Nutzung der Ergebnisse.
Die erforderlichen gemeinschaftlichen Finanzierungsmittel für die Ausführung des Programms werden mit 69 Mio. ECU veranschlagt. Ein Betrag von 1% des Haushaltsrahmens wird dabei als Beitrag des Programms zu zentralisierten Maßnahmen zurückgestellt. Ein wenigstens 10% der Mittel entsprechender Betrag ist der Förderung von Grundforschungsprojekten vorbehalten, und ein Betrag von wenigstens 2% des Gesamtbetrags für die Ausbildung von Forschern. Die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) leistet einen Beitrag aus Mitteln des eigenen Meß- und Prüftechnik-Programms für die Durchführung von Maßnahmen des gegenwärtigen Programms in Form von Arbeiten an der Bereitstellung von nuklearem und nichtnuklearem Referenzmaterial durch Beschaffung von Referenzdaten und die Validierung bestimmter Methoden.
Im zweiten Jahr der Durchführung erfolgt eine Prüfung des Programms durch die Kommission mit Berichterstattung an das Europäische Parlament, den Rat und den Wirtschafts- und Sozialausschuß. Bei Programmende erfolgt eine Auswertung der erzielten Ergebnisse durch eine Gruppe von unabhängigen Experten, die den gleichen Gremien unterbreitet wird.