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Inhalt archiviert am 2023-03-27

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Annahme eines Forschungs- und Ausbildungsprogramms (Euratom) im Bereich Kernenergie, 1998-2002

 
Dieses Dokument umfasst die Vorschläge der Kommission für das spezifische Programm (Euratom) für Forschung und Ausbildung im Bereich Kernenergie zur Durchführung des Fünften Rahmenprogramms.

Durch die Stellungnahme des Parlaments vom 18. Dezember 1997 und den gemeinsamen Standpunkt des Rates vom 23. März 1998 wurde der Vorschlag der Kommission für das Fünfte FTE-Rahmenprogramm der Gemeinschaft in seinen Grundsätzen bestätigt. Danach sollen die Forschungsarbeiten durch multidisziplinäre Maßnahmen innerhalb thematischer und horizontaler Programme auf die wichtigsten sozioökonomischen Erfordernisse der Union konzentriert werden.

Das Programm beschäftigt sich mit der Kernenergie, die das Potenzial besitzt, Europa sicher und dauerhaft mit Strom zu versorgen, und zwar zu wettbewerbsfähigen Preisen, was für das Wirtschaftswachstum, den Wohlstand und die Lebensqualität in einer industrialisierten Welt von entscheidender Bedeutung ist. Die Bemühungen zur Entwicklung von sichereren Kernenergiesystemen werden zur Lösung von Gesundheits- und Umweltproblemen beitragen.

Das Programm setzt sich aus drei Komponenten zusammen:

- eine Leitaktion zur kontrollierten Kernfusion, mit dem Ziel, die für den möglichen Bau eines Versuchsreaktors erforderlichen Grundlagen sowie die Grundkonzepte und Technologien, die auf lange Sicht für den Reaktor benötigt werden, weiterzuentwickeln;

- eine Leitaktion zur Kernspaltung mit dem Ziel, dazu beizutragen, daß die Sicherheit der kerntechnischen Anlagen Europas und der Schutz der Arbeitskräfte und der Bevölkerung vor Strahlung gewährleistet und die Probleme der Abfallentsorgung und Endlagerung gelöst werden, sowie die Wettbewerbsfähigkeit und gesellschaftliche Akzeptanz der europäischen Kernindustrie zu verbessern;

- Maßnahmen im Bereich der generischen Forschung und technologischen Entwicklung mit dem Ziel, die europäischen Kenntnisse und Fähigkeiten auf mehreren Gebieten, die für die sichere und wettbewerbsfähige Nutzung der Kernspaltung und sonstiger industrieller und medizinischer Anwendungen von ionisierender Strahlung weiterhin sowie für den Umgang mit natürlichen Strahlenquellen wichtig sind, zu festigen und voranzubringen;

-Förderung der Forschungsinfrastruktur, deren Ziel in der weiteren Integration der kerntechnischen Forschung in der Union besteht, damit die zur Verfügung stehenden Mittel effektiver zugunsten von Wettbewerbsvorteilen für die europäische Industrie eingesetzt werden und um die sichere und gesellschaftlich akzeptable Nutzung der Kernenergie und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie auf den Außenmärkten zu erhalten.
Ziel dieses Programms ist es, das Potential der Kernenergie voll auszuschöpfen, indem die derzeitigen Technologien noch sicherer und wirtschaftlicher gemacht werden und gleichzeitig neue aussichtsreichere Konzepte verfolgt werden.
Dieses Forschungs- und Schulungsprogramm setzt sich aus drei Leitaktionen, generisch ausgerichteten Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten und Förderung der Forschungsinfrastruktur zusammen. Diese werden im Folgenden ausführlich dargelegt.

Leitaktionen mit den folgenden Zielen:

- Leitaktion über kontrollierte Kernfusion. Innerhalb der im Fünften Rahmenprogramm erläuterten Strategie wird der Beitrag der Fusion zur sauberen und sicheren Elektrizitätserzeugung im weiteren Zusammenhang der Untersuchungen der sozioökonomischen Aspekte der Fusion geprüft. Während der Geltungsdauer des Fünften Rahmenprogramms wird die Strategie hauptsächlich über drei Maßnahmenpakete umgesetzt:

. Weiterführende Maßnahmen. Mit den Maßnahmen im Bereich vom Physik und Technologie der Fusion soll vor allem die Fähigkeit zur Konzipierung eines Versuchsreaktors umgesetzt werden. Die Beteiligung Europas an der Erstellung eines detaillierten technischen Entwurfs (EDA) für den ITER wird im Hinblick auf seinen eventuellen Bau fortgesetzt;

. Konzeptverbesserungen. Ziel der Maßnahmen im Physikbereich ist, die Grundkonzepte der Fusionsanlagen zu verbessern;

. Langfristige Technologie. Ziel der Maßnahmen im Technologiebereich ist die Vorbereitung für den Demonstrationsreaktor (DEMO);

- Leitaktion Kernspaltung. Die wichtigsten Ziele liegen darin, dazu beizutragen, daß die Sicherheit der kerntechnischen Anlagen Europas, der Schutz der Arbeitskräfte und der Bevölkerung vor Strahlung sowie die sichere und effektive Entsorgung und Endlagerung radioaktiver Abfälle gewährleistet werden, die Wettbewerbsfähigkeit der Kernindustrie Europas zu verbessern und damit ihre Erfolgschancen auf den Weltmärkten zu stärken sowie innovative nachhaltige Konzepte zu erforschen, die einen langfristigen Nutzen in bezug auf Wirtschaftlichkeit, Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz haben. Obschon die Forschungsarbeiten in erster Linie wissenschaftlicher bzw. technischer Art sind, werden sie eine bedeutende sozioökonomische Komponente haben. Ein weiteres Ziel besteht darin, durch Forschung und Ausbildung ein hohes Niveau an Sachverstand und fachlichem Können in der Union auf dem Gebiet der nuklearen Sicherheit zu bewahren.

. Betriebssicherheit vorhandener Anlagen. Bei den Forschungsarbeiten geht es in erster Linie um die Wahrung und Verbesserung der Sicherheit der vorhandenen Anlagen, wobei sicherheitstechnische Aspekte im Zusammenhang mit der Lebensdauer von Reaktoren und Strategien für die Bewältigung schwerer Unfälle besondere Aufmerksamkeit erhalten;

. Sicherheit des Brennstoffkreislaufs. Im Mittelpunkt der Forschungsarbeiten steht die Entwicklung eines wissenschaftlich fundierten Konzepts zur Entsorgung und Endlagerung radioaktiver Abfälle, das sowohl kostenwirksam als auch in einem weiteren gesellschaftlichen Zusammenhang akzeptabel ist;

. Sicherheit und Effizienz künftiger Systeme. Im Mittelpunkt dieser Forschungsarbeiten stehen die Verbesserung der Sicherheit und Wettbewerbsfähigkeit künftiger Anlagen sowie die Erforschung innovativer und grundlegend neuer Konzepte der Energieerzeugung, die Vorteile bieten in bezug auf Kosten, Sicherheit (einschließlich verbesserter Entsorgungsverfahren für radioaktiven Abfall und einer effektiveren Ausnutzung des spaltbaren Materials), Nachhaltigkeit und ein geringeres Risiko der Abzweigung von Kernmaterial;

. Strahlenschutz. Mit den Forschungsarbeiten sollen Betreiber und Aufsichtsbehörden beim Schutz der Arbeitskräfte und der Öffentlichkeit vor den Gefahren bei den Arbeitsgängen des Brennstoffkreislaufs unterstützt sowie zur Bewältigung kerntechnischer Notfallsituationen und der Sanierung verstrahlten Geländes beigetragen werden. Die Forschung beschränkt sich auf die Erfüllung der Ziele der Leitaktion. Unterstützend dazu werden ergänzende Forschungsarbeiten mit einer stärker generischen und grundlegenden Ausrichtung durchgeführt.

- Generisch ausgerichtete Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten. Ziel hierbei ist, die europäischen Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem Gebiet des Strahlenschutzes zu festigen und voranzubringen, damit die Sicherheit und die Wirksamkeit der industriellen und medizinischen Anwendungen von ionisierender Strahlung weiterhin gewahrt und verbessert werden, die Belastung durch natürliche Strahlenquellen besser eingeschätzt und damit sachkundiger umgegangen wird und die Entwicklung und praktische Anwendung von Strahlenschutznormen gefördert wird. Diese werden hauptsächlich durch vier Maßnahmenpakete umgesetzt:

. Strahlenschutz und Gesundheit. Im Mittelpunkt der Forschungsarbeiten stehen die Einschätzung der Risiken von niedrigen und über einen längeren Zeitraum wirkenden Dosen ionisierender Strahlung;

. Radioaktive Stoffe in der Umwelt. Bei den Forschungsarbeiten geht es in erster Linie um ein verbessertes Verständnis des Verhaltens von radioaktivem Materialien der Umwelt, soweit dies für die Entwicklung einer fundierten Strategie und guten Praxis beim Umgang mit den folgen natürlicher Strahlungsquellen in der Umwelt erforderlich ist;

. Industrielle und medizinische Anwendungen von Strahlung und natürliche Strahlungsquellen. Im Mittelpunkt der Forschungsarbeiten steht die Erhöhung der Sicherheit und der Wirksamkeit medizinischer und industrieller Anendungen von Strahlung, die bessere Einschätzung der Belastung durch natürliche Strahlenquellen und der sachkundigere Umgang mit ihnen sowie konzeptionelle und methodische Aspekte der Optimierung des Strahlenschutzes;

. Innere und äußere Dosimetrie. Hier geht es hauptsächlich um die Verbesserung der Meßmethoden für die Strahlungsbelastung durch äußere Quellen und durch in den Organismus eingedrungene Nuklide sowie um die Entwicklung innovativer Überwachungstechniken, bei denen von den Fortschritten bei der Werkstoffkunde und der digitalen Elektronik profitiert werden soll.

-Förderung der Forschungsinfrastruktur. Das Ziel besteht in der weiteren Integration der kerntechnischen Forschung in der Union, damit die zur Verfügung stehenden Mittel effektiver zugunsten von Wettbewerbsvorteilen für die europäischen Industrie eingesetzt werden und die sichere und gesellschaftlich akzeptable Nutzung von Nukleartechniken auch weiterhin gewährleistet wird. Diese Unterstützung wird hauptsächlich durch drei Maßnahmenpakete umgesetzt:

. Großanlagen. Von entscheidender Bedeutung ist weiterhin der Zugang zu Großanlagen, der sich auch durch gemeinsame Nutzung und Kooperationsprogramme ermöglichen läßt;

. Netze. Sofern sie nachweisbar die Erfüllung der Ziele des Programms oder von weitergesteckten Zielen der Union voranbringen, werden bestehende Netz ausgebaut und neue Netze eingerichtet;

. Datenbanken und Banken für Gewebeproben. Die bestehenden Datenbanken werden ausgebaut, bei Bedarf werden neue Datenbanken eingerichtet.
Die Kommission wird die Umsetzung des Programms verfolgen. Sie legt dem Rat Vorschläge für die Anpassung vor und organisiert extern auszuführende Bewertungen. Darüber hinaus stellt die Kommission ein Arbeitsprogramm auf, in dem Folgendes spezifiziert wird:
- Einzelheiten über die Ziele sowie Forschungs- und Schulungsprioritäten;
- der vorläufige Zeitrahmen für die Umsetzung des spezifischen Programms;
- die Koordinierungsvereinbarungen;
- die Auswahlkriterien und Festlegungen für deren Anwendung für jede indirekte Forschungs- und Schulungsmaßnahme.
Die Kommission informiert den Rat und das Europäische Parlament regelmäßig über die allgemeinen Fortschritte des Programms.