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Programm

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Von der Gemeinsamen Forschungsstelle durch direkte Aktionen für die Europäische Gemeinschaft durchzuführendes spezifisches Programm für Forschung und technologische Entwicklung und Demonstration,1998-2002

Durch die Stellungnahme des Parlaments vom 18. Dezember 1997 und den gemeinsamen Standpunkt des Rates vom 23. März 1998 wurde der Vorschlag der Kommission für das Fünfte FTE-Rahmenprogramm der Gemeinschaft in seinen Grundsätzen bestätigt. Danach sollen die Forschungsarbeiten durch multidisziplinäre Maßnahmen innerhalb thematischer und horizontaler Programme auf die wichtigsten sozioökonomischen Erfordernisse der Union konzentriert werden.

Dieses Dokument umfaßt die Vorschläge der Kommission für die von der Gemeinsamen Forschungsstelle durchzuführenden direkten Aktionen zur Unterstützung der Forschung und technologischen Entwicklung. Die Tätigkeiten bestehen aus Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen mit einem institutionellem Charakter.

Die GFS soll die Konzipierung, Durchführung und Überwachung der EU-Politik auf nachfrageorientierte Weise wissenschaftlich-technisch unterstützen. Als eine Dienststelle der Europäischen Kommission ist die GFS ein wissenschaftlich-technisches Referenzzentrum für die Union. Im engen Kontakt zum politischen Entscheidungsprozeß dient die GFS dem gemeinsamen Interesse der Mitgliedstaaten, ist jedoch unabhängig von wirtschaftlichen oder nationalen Interessen. Die GFS muß in der Lage sein, den politischen Entscheidungsprozeß in der EU wie folgt zu unterstützen:

-Erleichterung eines besseren Verständnisses neuer Themen;

- Bereitstellung wissenschaftlich-technischer Unterstützung der Konzipierung und Durchführung der Politik;

- Bereitstellung einer realistischen Überwachung der Wirksamkeit von Politikmaßnahmen.

Die Zielgruppe ist die wissenschaftliche und industrielle Gemeinschaft Europas und diejenigen, die mit verschiedenen bereichsspezifischen Maßnahmen der Kommission befaßt sind, für die die GFS ihre Unterstützung als direkte Aktionen bereitstellen soll. Im Rahmen des gesamten Programms steht der Dienst am Bürger im Vordergrund.
Bereitstellung wissenschaftlicher und technischer Unterstützung für die Konzipierung, Durchführung und Überwachung der EU-Politik.
Das spezifische Programm umfaßt drei Hauptbereiche:

- Dienst am Bürger. Es sollen die EU-Maßnahmen unterstützt werden, die die einzelnen Bürger schützen, ihnen Informationen zur Verfügung stellen und ihrer Gesundheit bzw. Sicherheit dienen. Die Forschung konzentriert sich auf verschiedene Themenbereiche, insbesondere:
. Verbraucherschutz. Einschließlich Forschungsarbeiten zur Unterstützung der Harmonisierung und Validierung von Verfahren für die Qualitäts- und Sicherheitsanalyse von Futtermitteln, Lebensmitteln, Getränken und Konsumgütern;
. Anwendungen in Medizin und Gesundheitswesen. Mehrere von der GFS entwickelte Technologien in den Bereichen Kerntechnik, Metrologie, Informatik und Werkstoffwissenschaften sind potentiell in Medizin und Gesundheitswesen anwendbar. Die Kompetenz der GFS im Bereich der Informationstechnologie soll im Bereich der Zuverlässigkeit eingesetzt werden sowie zur Verstärkung der Betrugsbekämpfungsmaßnahmen;
. Sicherheit des Bürgers: natürliche und anthropogene Gefahren. Die Forschung beabsichtigt, den einzelnen Bürger gegen Gefahren zu schützen und wird sich mit Problemen im Zusammenhang mit der Unterstützung für EU-Sicherheitsvorschriften und der Sicherheit am Arbeitsplatz, Chemikalien, das nicht-militärische Aufspüren von Minen und den Kampf gegen illegale Drogen befassen.

- Verbesserung der Nachhaltigkeit. Technologische Entwicklung, nachhaltiges Wachstum, Achtung und Schutz der Umwelt sind zentrale Themen der Unionspolitik, die im Vertrag festgeschrieben und durch gemeinsame Maßnahmen umgesetzt werden. Der Umweltpolitik der EU liegt vor allem das fünfte Aktionsprogramm der Gemeinschaft für den Umweltschutz (1992-2000) zugrunde, das die Fortschritte im Hinblick auf ein nachhaltiges Wachstum als die wichtigste Herausforderung der neunziger Jahre beschreibt.

Die wissenschaftlich-technischen Dienste der GFS werden die notwendigen Kenntnisse zur Verfügung stellen, um zum Verständnis dieser Fragen und zur Unterstützung der Umsetzung des Aktionsprogramms beizutragen. Die Forschungsprioritäten umfassen:
. Sozioökonomische und technisch-ökonomische Studien im Hinblick auf eine stärkere Integration des Umweltschutzes in die sektorspezifische EU-Politik;
. Maßnahmen zur Unterstützung von Umweltvorschriften für die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung in der Industrie;
. Globale Klimaveränderungen. Die GFS wird die ben"tigte intensive Unterstützung bereitstellen, um die Glaubwürdigkeit der EU als Partei des Klimaschutzabkommens des Protokolls von Kyoto aufrechtzuerhalten;
. Energie und Verkehr und die Konzipierung einer wirkungsvollen Politik zur Emissionsverringerung und Ersetzung fossiler Brennstoffe durch erneuerbare Energien;
. Landwirtschaft, ländliche Entwicklung und Fischerei. Die GFS wird die Landwirtschaftspolitik weiterhin aktiv unterstützen, um eine größere Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft auf den Weltmärkten zu erreichen und einer nachhaltigen ländlichen Entwicklung Vorrang einzuräumen.

- Unterstützung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit. Der wichtigste Beitrag der EU zur wirtschaftlichen Entwicklung, zu Wachstum und Arbeitsplatzbeschaffung besteht in der Förderung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit und eines effizienten Binnenmarktes für alle Produkte und Dienstleistungen. Die EU schließt ferner Handelsabkommen mit Drittländern ab, die für Erzeugnisse aus der EU einen fairen Zugang zu anderen Märkten sicherstellen und in den Entwicklungsländern das Wirtschaftswachstum fördern. Ein fairer Handel ist abhängig von international vereinbarten Normen, und die GFS wird sich weiterhin an der Förderung und Entwicklung europäischer und internationaler Normen, Verhaltenskodizes und Refernzinstrumente auf solider Grundlage beteiligen. Die Forschung wird sich u. a. mit folgenden Themen befassen:
. Beschäftigung, Technologien und industrielle Wettbewerbsfähigkeit. Untersuchung der Beziehungen zwischen Technologien, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit und Analyse der Faktoren, die die Entwicklung der benachteiligten Regionen Europas verhindern, im Hinblick auf die Beseitigung von Engpässen und die Verbesserung von Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung;
. Unterstützung des internationalen Handels im Bereich der Normung. Die Tätigkeiten sollen die Industrie mit vorhersehbaren und zuverlässigen Marktzugangsbedingungen ausstatten und zuverlässige, überprüfbare und international anerkannte Messungen produzieren;
. Innovation und Technologietransfer. Die GFS wird die Erforschung der Prozesse unterstützen, die den Wissenstransfer von der Forschung zum privaten Sektor bestimmen, und Maßnahmen ergreifen, durch die der Nutzen ihrer eigenen Technologien für die Industrie maximiert wird;
. Erweiterung, vor dem Beitritt stehende Länder und internationale Zusammenarbeit. Die GFS wird den Prozeß der Erweiterung dadurch unterstützen, daß sie ihr Wissen den Wissenschaftlern der künftigen EU-Mitgliedstaaten zur Verfügung stellt, diese einlädt und sie zur Nutzung ihrer Anlagen und zur Beteiligung an ihren Netzen auffordert. Sie wird deren Assoziierung im Rahmen internationaler Programme zur Bewertung von Messungen fördern und die Zusammenarbeit mit den Partnerländern des südlichen und östlichen Mittelmeerraums entwickeln. Des weiteren wird die GFS eine multidisziplinäre Datenbank harmonisierter Daten und einheitlicher geographischer Daten für die erweiterte Europäische Union entwickeln.
Das Programm wird während des Zeitraums 1998-2002 durchgeführt.

Die Kommission ist verantwortlich für die Umsetzung des Programms, das von der GFS durchzuführen ist. Sie wird ein Arbeitsprogramm und einen Zeitplan für die Umsetzung des Programms auf der Grundlage der in den Vorschlägen aufgestellten wissenschaftlichen Ziele und Inhalte erstellen. Sie wird dabei durch den Aufsichtsrat der GFS unterstützt.

Die FTE-Tätigkeiten der GFS werden in den entsprechenden Institutionen und durch 'direkte FTE-Tätigkeiten' institutionelle Forschung, wissenschaftliche und technische Unterstützungstätigkeiten und begleitende Maßnahmen umgesetzt, die vollständige durch eigene Ressourcen der Gemeinschaft finanziert werden. Die direkten Tätigkeiten werden auf der Grundlage der folgenden spezifischen Regeln umgesetzt:

- Bei ihren Tätigkeiten beteiligt sich die GFS an Netzwerken von öffentlichen und privaten Labors in den Mitgliedstaaten bzw. an europäischen Forschungskonsortien oder organisiert solche Netzwerke bzw. Konsortien, sofern dies angemessen und durchführbar ist. Besondere Beachtung findet dabei die Zusammenarbeit mit der Industrie, insbesondere mit kleinen und mittleren Unternehmen und mit Forschungslabors und instituten in den mittel- und osteuropäischen Ländern der früheren Sowjetunion. Die bei der Durchführung der Projekte gewonnenen Erkenntnisse werden durch die GFS verbreitet. Ferner können Forschungseinrichtungen in Drittstaaten an wissenschaftlicher und technischer Zusammenarbeit zwischen der Gemeinschaft und den betreffenden Drittstaaten mitwirken;

- Die begleitenden Maßnahmen beinhalten:

. die Organisation des Aufenthalts von Stipendiaten, Gastwissenschaftlern und abgeordneten Experten in den Instituten der GFS;

. die Organisation der Abordnung wissenschaftlicher Mitarbeiter der GFS in nationale Labors, Industrielabors und Hochschulen;

. Fachausbildung zur Unterstützung der Ausführung oder Umsetzung der europäischen Politik mit Betonung der Multidisziplinarität;

. einen systematischen Informationsaustausch, unter anderem durch die Veranstaltung von Seminaren, Workshops und wissenschaftlichen Kolloquien sowie durch wissenschaftliche Veröffentlichungen;

. die unabhängige wissenschaftliche und strategische Bewertung der Ausführung von Projekten und Programmen.

Die GFS wählt ihre Maßnahmen anhand der Relevanz für die EU-Politik und der Subsidiarität aus das heißt, die Forschung muß zu einem Gebiet gehören, in dem das Tätigwerden der EU zweckmäßig ist, und es sollte sinnvoll sein, daß dies über die GFS erfolgt. Sie wird in Bereichen wie grenzüberschreitende Fragen, Verbraucherschutz und Betrugsbekämpfungsmaßnahmen tätig, wo ihr einzigartiger europaübergreifender Charakter einen Mehrwert schafft.