Spezifische Maßnahmen zur Unterstützung der internationalen Zusammenarbeit: Spezifische Aktionen, die ein breiteres Forschungsgebiet unter dem Programm zur Bündelung und Integration der Forschung der Europäischen Gemeinschaft 2002-2006 abdecken.
- Unterstützung von europäischen Forschern, Unternehmen und Forschungseinrichtungen in der EU und den mit dem Rahmenprogramm zusammenhängenden Staaten beim Zugriff auf Kenntnisse und Fachwissen, die irgendwo in der restlichen Welt zur Verfügung stehen.
- Gewährleistung der überzeugenden und einheitlichen Beteiligung von Europa an den Forschungsinitiativen, die auf internationaler Ebene durchgeführt werden.
- Unterstützung für die Implementierung der Außenpolitik und Entwicklungshilfepolitik der Gemeinschaft im wissenschaftlichen und technologischen Bereich bereitstellen.
Das allgemeine Ziel der unter dem Rahmenprogramm durchgeführten internationalen Kooperationsmaßnahmen ist es, die Öffnung des Europäischen Forschungsraumes für die restliche Welt zu unterstützen.
¿Bündelung und Integration der Forschung der Europäischen Gemeinschaft' umfasst sieben Themenschwerpunkte. Die dazugehörigen Maßnahmen werden für eine Beteiligung von Forschern und Einrichtungen aus Drittstaaten offen stehen.
Die Forschungsschwerpunkte in dieser Maßnahmengruppe sind auf Grundlage der Interessen und Ziele der politischen Partnerschaft der Gemeinschaft mit den verschiedenen Ländergruppen definiert und basieren außerdem auf den speziellen wirtschaftlichen und sozialen Bedürfnissen dieser Staaten. Zu den Forschungsschwerpunkten gehören dabei insbesondere:
- In den Mittelmeer- Drittstaaten (zur Unterstützung der europäisch-mediterranen Partnerschaft): Umwelt, Gesundheit und wasserbezogene Themen sowie kulturelles Erbe.
- In Russland und den NUS: Stabilisierung des F&E-Potenzials, Themen in Zusammenhang mit Veränderungen des industriellen Produktionssystems, Umwelt und Gesundheitsschutz sowie verschiedene Sicherheitsaspekte.
- In den Entwicklungsländern: Probleme der Gesundheit und des Gesundheitswesens, Lebensmittelsicherheit sowie rationelle Nutzung von Ressourcen.
Die spezifischen Maßnahmen zur Unterstützung der internationalen Zusammenarbeit werden zur Förderung der Außenpolitik und Entwicklungshilfepolitik der Gemeinschaft durchgeführt.
Die spezifischen Aktionen werden die drei folgenden Ländergruppen betreffen:
- die Mittelmeerstaaten einschließlich der westlichen Balkanstaaten;
- Russland und die Neuen Unabhängigen Staaten (NUS), bezieht sich insbesondere auf Maßnahmen, die von der Internationalen Vereinigung zur Förderung der Zusammenarbeit mit Wissenschaftlern aus den Neuen Unabhängigen Staaten (INTAS) durchgeführt werden;
- die Entwicklungsländer.
Die spezifischen Maßnahmen zur Unterstützung der internationalen Zusammenarbeit werden so durchgeführt, dass sie die Beteiligung der Forscher und Einrichtungen aus diesen Ländern an einigen ihnen offen stehenden Exzellenznetzen und integrierten Projekten ergänzen. In Abhängigkeit von den Themen und einzelnen Ländern kann die Beteiligung an diesen Instrumenten viele verschiedene Formen annehmen.
Die Maßnahmen werden durch Forschung, technologische Entwicklung und Demonstrationsprojekte mit begrenztem Ausmaß, durch Aktionen zur Koordinierung nationaler Bemühungen sowie bei Bedarf durch spezifische unterstützende Maßnahmen realisiert. Die Kooperationsmaßnahmen mit Russland und der GUS werden insbesonders durch die INTAS-Struktur umgesetzt, die gemeinsam von der Gemeinschaft und den Mitgliedsstaaten eingerichtet wurde. In allen drei Fällen ist eines der wichtigsten Ziele die Stärkung, Stabilisierung, Entwicklung und Anpassung der regionalen Forschungssysteme.
Dementsprechend richten sich die Maßnahmen des Rahmenprogramms auf die Verstärkung der Koordination und der Komplementarität mit Maßnahmen, die durch finanzielle Instrumente realisiert werden wie zum Beispiel,
- das MEDA-Programm (die Mittelmeer-Drittstaaten)
- das Tacis-Programm (Russland und die NUS)
- der EEF (Europäischer Entwicklungsfonds) und der ALA-Fonds (Lateinamerika und Asien) (die Entwicklungsländer).
Diese Maßnahmen können dabei helfen, die Entwicklung von Forschungspersonal, Forschungsinfrastrukturen und Ressourcen für Innovation und Ergebnisnutzung in diesen Ländern zu unterstützen.
Die Kommission ist verantwortlich für die Implementierung des spezifischen Programms. Die Kommission wird ein Arbeitsprogramm für die Implementierung des spezifischen Programms ausarbeiten, in dem die Ziele, die wissenschaftlichen und technologischen Schwerpunkte sowie ein Zeitplan für die Realisierung detailliert beschrieben sind. Das Arbeitsprogramm bezieht dabei die relevanten Forschungsarbeiten in den Mitgliedsstaaten, assoziierten Ländern sowie bei europäischen und internationalen Organisationen ein und wird bei Bedarf aktualisiert.
Die Kommission wird von einem Komitee unterstützt. Die Kommission veröffentlicht regelmäßig Berichte zu den allgemeinen Fortschritten bei der Umsetzung des spezifischen Programms, unter anderem auch zu finanziellen Gesichtspunkten und zur Nutzung der Instrumente. Die Kommission organisiert außerdem die unabhängige Überwachung und Bewertung des Rahmenprogamms, die in Bezug auf die im Rahmen des spezifischen Programms durchgeführten Aktivitäten stattfinden soll.
In bestimmten Fällen kann eine zusätzliche Zuwendung aus den Strukturfonds gewährt werden. Das trifft zu, wenn ein Projekt die unter dem Rahmenprogramm bewilligte maximal mögliche Kofinanzierung oder einen Gesamtzuschuss erhält. Im Falle der Beteiligung von Einrichtungen aus den assoziierten Bewerberstaaten kann unter ähnlichen Bedingungen eine zusätzliche Zuwendung aus beitrittsvorbereitenden finanziellen Instrumenten gewährt werden. Wenn Organisationen aus Mittelmeer- oder Entwicklungsländern teilnehmen, kann für diese eine Zuwendung aus dem MEDA-Programm und den finanziellen Instrumenten der gemeinschaftlichen Entwicklungshilfe in Betracht gezogen werden.
Bei der Durchführung dieses Programms und bei den sich daraus ergebenden Forschungsaktivitäten müssen die ethischen Grundprinzipien beachtet werden. Dazu gehören die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union festgelegten Prinzipien und die folgenden Grundsätze: Schutz der Menschenwürde und des menschlichen Lebens, Datenschutz und Schutz der Privatsphäre sowie Schutz von Tieren und Umwelt in Übereinstimmung mit dem Gemeinschaftsrecht, zutreffenden internationalen Konventionen und Verhaltensregeln. Die Meinungen der Europäischen Beratergruppe für Fragen der Ethik in der Biotechnologie (1991-1997) sowie die Standpunkte der Europäischen Gruppe für Ethik in Wissenschaft und bei Neuen Technologien (seit 1998) werden ebenfalls Beachtung finden.