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Mehrjähriges Rahmenprogramm der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) für Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen im Nuklearbereich von 2007 bis 2011

Der Vorschlag für das Siebte Rahmenprogramm der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) für Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen im Nuklearbereich basiert auf Artikel 7 des Euratom-Vertrags und erstreckt sich über den Zeitraum von 2007 bis 2011. Er umfasst die Bereiche Fusionsenergieforschung, Kernspaltung und Strahlenschutz sowie die Maßnahmen der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) im Nuklearbereich. Die in diesem Programm durchgeführten Maßnahmen ergänzen jene Maßnahmen, die von den Mitgliedstaaten im Bereich der Kernenergie unternommen werden. Die bei Durchführung dieses auf fünf Jahre angelegten Rahmenprogramms anfallenden Kosten werden insgesamt 2 751 Mio. EUR nicht überschreiten. Dieser Betrag unterteilt sich wie folgt (in Mio. EUR):
- Fusionsenergieforschung: 1 947
- Kernspaltung und Strahlenschutz: 287
- Maßnahmen der GFS im Nuklearbereich: 517

Gemäß Artikel 7, Paragraph 2, des Euratom-Vertrags darf die Laufzeit der Forschungsprogramme fünf Jahre nicht überschreiten. Demzufolge ergibt sich aus dem Beschluss des Rates für das Euratom-Rahmenprogramm nicht die gleiche Laufzeit wie für das EG-Rahmenprogramm (sieben Jahre, 2007-2013).

Grundsätzlich sind alle Bestimmungen des EG-Rahmenprogramms (z. B. hinsichtlich Förderformen) im Euratom-Rahmenprogramm anwendbar, außer sie beruhen auf Artikeln des EG-Vertrags, für die kein Äquivalent im Euratom-Vertrag existiert.
Die jüngsten Aufrufe zur Vorschlagseinreichung und das amtliche Arbeitsprogramm des spezifischen RP7-Themenbereichs "Euratom" sind auf der CORDIS-Webseite einsehbar (http://cordis.europa.eu/fp7/dc/index.cfm).
Auf der CORDIS-Webseite (http://cordis.europa.eu/fp7/find-doc_en.html) können Sie folgende Rechtsdokumente herunterladen:
- Ratsbeschluss vom 18. Dezember 2006 über das Siebte Rahmenprogramm der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) für Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen im Nuklearbereich (2007-2011)
(2006/970/Euratom)
- Berichtigung zum Ratsbeschluss 2006/976/Euratom vom 19. Dezember 2006 über das spezifische Programm zur Durchführung des Siebten Rahmenprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) für Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen im Nuklearbereich (2007 bis 2011) (2006/976/Euratom)
- Ratsverordnung (Euratom) Nr. 1908/2006 vom 19. Dezember 2006 über die Regeln für die Beteiligung von Unternehmen, Forschungszentren und Hochschulen an Maßnahmen des Siebten Rahmenprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft sowie für die Verbreitung der Forschungsergebnisse (2007 bis 2011).
Sinn und Zweck dieses Rahmenprogramms ist es, Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen im Nuklearbereich unter dem Euratom-Vertrag zu fördern sowie wissenschaftliche und technische Unterstützung für die Politikgestaltung im Nuklearbereich zu bieten. Gleichzeitig soll es für einen stabilen Rückhalt der Politik zur Umsetzung bestehender Verfahren sorgen und die Anpassung an wechselnde politische Erfordernisse gewährleisten. Das Siebte Rahmenprogramm wird - aufbauend auf dem Europäischen Forschungsraum - einen Beitrag zum Übergang zur Wissensgesellschaft leisten.
Die folgenden Informationen beruhen auf den offiziellen Angaben zum Zeitpunkt des Verfassens. Prioritäten und Maßnahmen können sich ändern.
Für die neusten Informationen beachten Sie bitte das Arbeitsprogramm, dass mit dem dazugehörigen Aufruf zu Verfügung steht:
http://cordis.europa.eu/fp7/dc/index.cfm


Das Euratom-Forschungsrahmenprogramm ist gemäß den "indirekten" Maßnahmen in den Bereichen Forschung zur Fusionsenergie, Kernspaltung sowie Strahlenschutz und den "direkten" Forschungsmaßnahmen der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) in zwei Teile gegliedert.

1.) Indirekte Maßnahmen:
a) Fusionsenergieforschung
- Die Umsetzung des Internationalen Thermonuklearen Versuchsreaktors (ITER): Maßnahmen zur Vorbereitung der Anlage, zum Aufbau der ITER-Organisation und der europäischen Gemeinschaftsunternehmung für ITER, zu Management und Stellenbesetzung, zur allgemeinen technischen und administrativen Unterstützung, zur Konstruktion von Betriebsmitteln und Installationen sowie zur Unterstützung des Projekts während der Bauphase.
- F&E in Vorbereitung auf den ITER-Betrieb: Ein zielgerichtetes Physik- und Technologieprogramm wird die Möglichkeiten und Ressourcen des Fusionsprogramms ¿ einschließlich des gemeinsamen Unternehmens JET (Joint European Torus) ¿ nutzen. Es wird wichtige spezifische ITER-Technologien beurteilen, die Auswahl an ITER-Projekten untermauern und den ITER-Betrieb durch Versuche und theoretische Arbeiten vorbereiten.
- Technologiemaßnahmen in Vorbereitung auf das "Demonstrations"-Fusionskraftwerk DEMO: Die starke Entwicklung von Fusionsmaterialien und Schlüsseltechnologien zur Fusion sowie die Gründung eines eigenen Projektteams zur Vorbereitung des Baus der internationalen Anlage zur Bestrahlung von Fusionswerkstoffen IFMIF (International Fusion Materials Irradiation Facility), in der Materialien für das Kraftwerk DEMO einer Eignungsprüfung unterzogen werden sollen. Arbeitsbereiche sind die Strahlungsprüfung und Modellierung von Materialien, Studien zur Konzipierung des Kraftwerks DEMO sowie Untersuchungen zu sicherheitsbezogenen, ökologischen und sozioökonomischen Aspekten der Fusionsenergie.
- Langfristige F&E-Tätigkeiten: Weiterentwicklung verbesserter Konzepte für den magnetischen Einschluss, die potenziell für Fusionskraftwerke von Vorteil sein können, theoretische Arbeiten und Modellierung zur umfassenden Erforschung des Verhaltens von Fusionsplasmen sowie die Koordinierung der zivilen Forschungsmaßnahmen der Mitgliedstaaten zum Trägheitseinschluss.
- Humanressourcen, Ausbildung und Schulung: Initiativen, die sicherstellen, dass im Hinblick auf den unmittelbaren und mittelfristigen Bedarf im Zusammenhang mit dem ITER sowie für die weitere Entwicklung der Fusionsforschung zahlenmäßig ausreichende sowie in Bezug auf das Spektrum der Qualifikationen und die Qualität der Ausbildung und Erfahrung geeignete Humanressourcen zur Verfügung stehen.
- Infrastrukturen: Der internationale Fusionsforschungsreaktor ITER wird ein Element der neuen Forschungsinfrastrukturen mit starker europäischer Dimension sein.
-Verfahren des Technologietransfers: Der ITER erfordert neue, weniger starre Organisationsstrukturen, mit denen der Prozess der Innovation und des technologischen Fortschritts, der durch den ITER eingeleitet wird, rasch auf die Industrie übertragen werden kann, sodass das Ziel, eine größere Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie zu ermöglichen, erreicht werden kann.
- Reaktion auf neue und unvorhergesehene politische Erfordernisse: Durch Einschlagen eines "schnellen Weges" beim Entwicklungsprogramm könnte die Fusionsenergie den Marktdurchbruch früher erreichen, auch im Rahmen einer weiter gefassten Politik, im Zuge derer die Problematiken der Sicherheit von Europas Energieversorgung, des Klimawandels und der nachhaltigen Entwicklung angegangen werden. Ein bedeutender Meilenstein wäre die frühzeitige Fertigstellung des Kraftwerks DEMO. Dies würde auch Maßnahmen und Projekte im Bereich Fusionsenergie umfassen, bei denen von Euratom in Zusammenarbeit mit ITER-Partnern ein breiterer internationaler Ansatz verfolgt wird.

b) Kernspaltung und Strahlenschutz
- Entsorgung radioaktiver Abfälle: Auf die konkrete Durchführung ausgerichtete Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten zur Endlagerung abgebrannter Brennstoffe und langlebiger radioaktiver Abfälle in tief gelegenen geologischen Formationen. Demonstration der Technologien und ihrer Sicherheit, ferner Tätigkeiten zur Unterstützung der Festlegung eines gemeinsamen europäischen Standpunktes in den wichtigsten Fragen der Entsorgung bzw. Endlagerung radioaktiver Abfälle. Forschungsarbeiten zu Trennung und Transmutation und/oder anderen Konzepten zur Verringerung der Menge und/oder des Risikos der für die Endlagerung anfallenden Abfälle.
- Reaktorsysteme: Forschungsarbeiten zur Unterstützung des weiteren sicheren Betriebs bestehender Reaktorsysteme, wobei die neuen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Verlängerung der Lebensdauer und der Entwicklung neuer, fortschrittlicher Sicherheitsbewertungsverfahren zu berücksichtigen sind, außerdem Forschungsarbeiten zur Evaluierung des Potenzials sowie der Sicherheitsaspekte künftiger Reaktorsysteme (auf kurz-, mittel- und langfristige Sicht).
- Strahlenschutz: Forschungsarbeiten zu den Risiken niedriger Strahlendosen, zu medizinischen Anwendungen und zum Unfallmanagement, mit dem Ziel, eine wissenschaftliche Grundlage für ein robustes, ausgewogenes und für die Bevölkerung akzeptables Schutzsystem zu schaffen, das den nützlichen, breit gefächerten Einsatz von Radioaktivität in Medizin und Industrie nicht in unangemessener Weise einschränkt. Forschungsarbeiten zur Minimierung der Risiken durch Folgen von Nuklearterrorismus und radiologischem Terrorismus und zur Abzweigung von Kernmaterial.
- Infrastrukturen: Förderung der Verfügbarkeit von und der Zusammenarbeit zwischen Forschungsinfrastrukturen wie Materialprüfreaktorenanlagen, unterirdischen Laboratorien, radiobiologischen Einrichtungen und Gewebebanken, die zur Aufrechterhaltung eines hohen technischen Niveaus, einer hohen Innovationsleistung und einer hohen Sicherheit im europäischen Nuklearsektor erforderlich sind.
- Humanressourcen, Mobilität , Aus- und Weiterbildung: Unterstützung der Aufrechterhaltung und des Ausbaus wissenschaftlicher Kompetenz und personeller Kapazitäten, um sicherzustellen, dass Forscher und sonstige Mitarbeiter mit geeigneten Qualifikationen im Nuklearsektor längerfristig zur Verfügung stehen.

2.) Die direkten Maßnahmen:
Maßnahmen der GFS im Nuklearbereich
a) Entsorgung nuklearer Abfälle und Umweltauswirkungen: Es sollen die Prozesse des Kernbrennstoffkreislaufs (von der Energiegewinnung bis zur Endlagerung der Abfälle) erforscht und effiziente Lösungen für die Entsorgung hoch aktiver nuklearer Abfälle, ausgehend von den beiden wichtigsten Optionen (unmittelbare Endlagerung oder Trennung und Transmutation), entwickelt werden. Insbesondere sollen Tätigkeiten entwickelt werden, um die Kenntnisse, die Behandlung und Konditionierung von langlebigen Abfällen sowie die Grundlagenforschung über Aktinide zu verbessern.
b) Kerntechnische Sicherheit: Es sollen Forschungsarbeiten zu bestehenden und neuartigen Brennstoffkreisläufen, zur Reaktorsicherheit westlicher und russischer Reaktortypen sowie zu neuen Reaktorkonzepten durchgeführt werden. Ferner leistet die GFS einen Beitrag zur F&E-Initiative "Internationales Forum Generation IV", an der die weltweit besten Forschungseinrichtungen beteiligt sind, und koordiniert den europäischen Beitrag.
c) Sicherheitsüberwachung: Unterstützung der Überwachung der Einrichtungen für den Brennstoffkreislauf (vor allem des Kreislaufendes), Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt, Umsetzung des Zusatzprotokolls und Anwendung der integrierten Sicherheitsüberwachung sowie Verhinderung der Abzweigung von Kernmaterial und radioaktivem Material im Zusammenhang mit dem illegalen Handel mit solchem Material.
Das Siebte Euratom-Rahmenprogramm der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) deckt zunächst den Zeitraum von 2007 bis 2011 ab, aber die Kommission schlägt vor, dieses Rahmenprogramm nach den vorgesehenen Legislativverfahren um den Zeitraum 2012-2013 zu verlängern, sofern die Umstände dem nicht entgegenstehen.

Die Umsetzung der Maßnahmen, die unter diesem Programm durchgeführt werden, kann in Kategorien nach den unterschiedlichen Arten von Tätigkeiten eingeteilt werden:

1. Umsetzung im Bereich der Fusionsenergie
Im Bereich der Fusionsenergieforschung werden Maßnahmen bezuschusst, die auf Grundlage der nachfolgend aufgeführten Regelungen durchgeführt werden:
- "Assoziationsverträge" zwischen der Kommission und Mitgliedstaaten, voll assoziierten Drittländern oder Einrichtungen in Mitgliedstaaten bzw. voll assoziierten Drittländern;
- EFDA-Übereinkommen zur Entwicklung der Fusionsforschung;
- Europäisches Gemeinsames Unternehmen für den ITER;
- internationale Übereinkommen zwischen Euratom und Drittländern über Maßnahmen im Bereich der Forschung und Entwicklung zur Fusionsenergie, insbesondere das ITER-Übereinkommen;
- sonstige multilaterale Übereinkommen zwischen der Gemeinschaft und assoziierten Organisationen, insbesondere das Übereinkommen über die Mobilität des Personals;
- Maßnahmen zur Kostenteilung.

Ferner können Maßnahmen zur Förderung und Entwicklung der Humanressourcen, Stipendien, integrierte Infrastrukturinitiativen und Maßnahmen zur gezielten Unterstützung durchgeführt werden (insbesondere im Hinblick auf die Koordinierung der Fusionsforschung, die Durchführung von Studien zur Unterstützung der Maßnahmen sowie die Unterstützung von Veröffentlichungen, Informationsaustausch sowie Ausbildungsveranstaltungen zur Förderung des Technologietransfers).

2. Förderformen in anderen Bereichen als der Fusionsenergie
Diese Formen werden entweder allein oder in Kombination miteinander eingesetzt, um verschiedene Kategorien von Maßnahmen, die im Zuge dieses Rahmenprogramms durchgeführt werden, zu bezuschussen. In den Entscheidungen über die spezifischen Programme, in den Arbeitsprogrammen und den Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen wird gegebenenfalls Folgendes angegeben:

- die Art(en) der Förderform(en) für verschiedene Kategorien von Maßnahmen;
- die Kategorien von Teilnehmern, die diese in Anspruch nehmen können;
- die Arten von Tätigkeiten, die mit den einzelnen Förderformen finanziert werden können.

Wenn der Einsatz verschiedener Förderformen möglich ist, kann in den Arbeitsprogrammen festgelegt werden, auf welche Förderform für das Einzelthema, zu dem Vorschläge erbeten werden, zurückzugreifen ist.

Folgende Förderformen sind vorgesehen:

a) Zur Unterstützung von Tätigkeiten, die in erster Linie anhand von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen durchgeführt werden, wird auf folgende Instrumente zurückgegriffen:
- Verbundprojekte;
- Exzellenznetze;
- Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen;
- Maßnahmen zur Förderung der Humanressourcen und der Mobilität

b) Zur Förderung von Maßnahmen, die auf der Grundlage von Entscheidungen des Rates durchgeführt werden und auf einen Vorschlag der Kommission zurückgehen, wird die Gemeinschaft groß angelegte Initiativen, die aus mehreren Quellen finanziert werden, mit den folgenden Beiträgen unterstützen:

- finanzieller Beitrag der Gemeinschaft zu gemeinsamen Unternehmen auf der Grundlage des EG-Vertrags;
- finanzieller Beitrag der Gemeinschaft zur Entwicklung neuer Infrastrukturen von europäischem Interesse.

Mittel aus anderen öffentlichen Quellen stehen ebenfalls zur Verfügung, darunter auch aus anderen Finanzierungsquellen der Gemeinschaft wie der Europäischen Investitionsbank (EIB). Bei Teilnehmern an einer indirekten Maßnahme, die ihren Sitz in einer strukturschwachen Region haben (Konvergenzregionen einschließlich Regionen in äußerster Randlage), können ergänzende Mittel aus den Strukturfonds bewilligt werden.

3. Direkte Maßnahmen - Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) der Europäischen Kommission Die Gemeinschaft wird Maßnahmen in die Wege leiten, die von der Gemeinsamen Forschungsstelle durchzuführen sind und als "direkte Maßnahmen" bezeichnet werden.