Von der Gemeinsamen Forschungsstelle auszuführendes zusätzliches Forschungsprogramm für die Europäische Atomgemeinschaft und die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft - Zusätzliches Programm zur Nutzung des Hochflussreaktors - 1984-1987
Mit Sitz in Petten, in den Niederlanden, wird der HFR von der Kommission in Übereinstimmung mit dem Abkommen vom 25. Juli 1961 zwischen Euratom/den Niederlanden betrieben. Mit diesem Abkommen hat sich die Kommission im Namen der Gemeinschaft verpflichtet, die Anlage in Petten, einschließlich des HFRs, optimal zu nutzen und die erforderliche Einrichtung zu erbauen sowie die zusätzliche Ausrüstung bereitzustellen.
Einen Beitrag zu leisten zum Betrieb und der Nutzung des Hochflussreaktors (HFR) sowie zur Planung, Durchführung und Überwachung von Experimenten zugunsten der Programme der teilnehmenden Mitgliedstaaten.
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