Von der Gemeinsamen Forschungsstelle auszuführendes zusätzliches Forschungsprogramm (Euratom) über den Betrieb des Hochflussreaktors (HFR) 1992-1995
Den sicheren Betrieb des Hochflussreaktors (HFR) in Petten zu gewährleisten. Dies umfaßt den normalen Betrieb der Anlage während einer Dauer von über 250 Tagen/Jahr, das Management des Brennstoffkreislaufs, Sicherheits- und Qualitätsmanagement sowie die effiziente Nutzung des Reaktors in einem Bereich festumrissener Sektoren.
Die effiziente Nutzung des Reaktors in einem weiten Bereich festumrissener Sektoren:
-Bestrahlungsprüfung von Werkstoffen für Spaltreaktoren sowie für künftige Kernfusionsreaktoren;
- Neutronenanwendungen auf die Festkörperphysik und Forschungen auf dem Gebiet der Werkstoffkunde;
- Herstellung von Radioisotopen und damit zusammenhängende Tätigkeiten;
- Neutronenradiographie als zerstörungsfreies Prüfverfahren und;
- Neutronenbehandlung (Bor-Neutroneneinfangtherapie) bestimmter Krebsarten und verwandte Forschungsarbeiten.
Die Kommission, die vom Aussichtrat der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) unterstützt wird, sorgt für die Durchführung des Programms und nimmt dabei die Dienste der GFS in Anspruch.
Die Mittel für das Zusatzprogramm werden zwischen Deutschland und den Niederlanden zu jeweils 50% aufgeteilt. Zusätzlich zum Zusatzprogramm werden weitere Mittel entweder unter der Haushaltslinie als Teil des spezifischen Programms der GFS oder unter der Haushaltslinie Vertragsarbeiten bereitgestellt, und werden wie folgt aufgeschlüsselt:
.-Zusatzprogramm:
- Reaktorbetrieb: Deutschland 32,5 Millionen ECU, Niederlande 32,5 Millionen ECU;
- Vorbereitung von Experimenten (Studien, Prüfstand usw.): Deutschland 10 Millionen ECU, von den Niederlanden eine unmittelbar zu erbringende Arbeitsleistung, deren Gegenwert von der Kommission mit 10 Millionen ECU veranschlagt wird;
.- Spezifische Programm der GFS und Vertragsarbeiten für externe Dritte: 15 Millionen ECU.
Die Kommission unterbreitet dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Wirtschafts- und Sozialausschuß alljährlich zum 31. März einen Bericht über die Durchführung dieser Entscheidung. Dem Bericht werden die Bemerkungen des Aufsichtsrats beigefügt. Der Aufsichtsrat wird ferner dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Wirtschafts- und Sozialausschuß über die Kommission einen gesonderten Bericht über die einzelnen Aspekte der Durchführung dieses Beschlusses vorlegen.