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Inhalt archiviert am 2023-03-27

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Von der Gemeinsamen Forschungsstelle auszuführendes Forschungsprogramm (EWG, Euratom) - Messungen, Eichproben und Referenzproben (METRE) -, 1977-1979

 
Das Programm wurde entsprechend der Entschließung des Rates vom 17. Dezember 1970 über die Einzelheiten der Annahme der Forschungs- und Ausbildungsprogramme (Amtsblatt Nr. L 16 vom 20.1.1971) aufgestellt. Das ursprünglich für die Dauer von vier Jahren (1977-1980) verabschiedete Programm wurde ab dem 1. Januar 1980 durch ein neues Vierjahresprogramm ersetzt und ungenutzte Mittel wurden dem neuen Programm zugeteilt.

Dieses Programm führte die Tätigkeiten der GFS in der angewandten Wissenschaft der Messung zusammen.
Durchführung von angewandter Wissenschaft auf dem Gebiet der Messung, sowohl nuklear als auch nichtnuklear.
Fünf Projekte:

- Messung von Kerndaten;

- Nukleare Referenzmaterialien und -methoden;

- Nichtnukleare Referenzmaterialien und -methoden;

- Wissenschaftliche Unterstützung der Dienststellen der Kommission;

- Wissenschaftliche Unterstützung des Sekretariats des Referenzbüros der Gemeinschaften (BCR).
Die Kommission war mit Unterstützung des Aufsichtsrats der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) für die Durchführung des Programms verantwortlich und nahm hierzu die Dienste der GFS in Anspruch.

Das Programm war in einen nuklearen Teil unterteilt, mit Tätigkeiten, die sich auf das in Geel ansässige Büro der Gemeinschaft für Kernmessungen (CBNM) konzentrieren, und in einen nichtnuklearen Teil, an dem die GFS-Einrichtungen in Geel, Ispra, und Petten gemeinsam beteiligt waren. Der nukleare Teil des Programms beruhte der Erforschung von zwei Hauptbeschleunigungsvorrichtungen in Geel, während der nichtnukleare Teil des Programms am indirekten Aktionsprogramm des Referenzbüros der Gemeinschaft für Referenzstoffe und -methoden beteiligt war.

Die Verbreitung der aus der Durchführung der nichtnuklearen Teile des Programms resultierenden Information wurde in Übereinstimmung mit der Verordnung (EWG) des Rates Nr. 2380/74 vom 17. September 1974 (Amtsblatt Nr. L 255 vom 20.9.1974) durchgeführt, die die Bestimmungen für die Verbreitung von Information in Zusammenhang mit den Forschungsprogrammen der Europäischen Gemeinschaft annimmt.