Von der Gemeinsamen Forschungsstelle durchgeführte Programme (Euratom) - Einschätzung und und Kontrollen der Radioaktivität -, 1988-1991
Die Forschung auf diesem Gebiet diente der Unterstützung spezifischer Maßnahmen, die im Euratom-Vertrag festgelegt worden waren. Zu diesen Aktivitäten zählten die Einrichtungen einer Datenbank über Umwelteigenschaften und biologische Wirkungen von Radionukliden sowie die Verwendung von mathematischen Modellen zur Berechnung der Verteilung von Radionukliden, die bei einem Störfall eingesetzt werden. Die der Öffentlichkeit zugängliche Datenbank bildet die Basis für periodische, von der Kommission herausgegebene Berichte über Radioaktivitätsmessungen in der Gemeinschaft.
Die Durchführung dieser Maßnahmen erfolgte unter Berücksichtigung ähnlicher Aktivitäten anderer Organisationen, wie z.B. der Internationalen Atomenergieagentur (IAEA) und der World Meteorological Organization (WMO).
Leistung eines Beitrags zur Bereitstellung von Daten und Methoden zur Verhinderung der schädlichen Wirkung von ionisierender Strahlung und Radioaktivität durch Strahlenuntersuchungs- und Beobachtungs-Forschungsprojekte mit dem Schwerpunkt auf der Einrichtung einer gemeinschaftlichen Datenbank, die ab Anfang 1998 für die Öffentlichkeit zugänglich ist.
Gegenwärtig liegt keine Information vor.
Die Kommission war für die Durchführung dieses Programms verantwortlich, das durch das Umweltinstitut der GFS in Ispra durchgeführt wurde. Dabei wurde sie vom Gouverneursrat der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) unterstützt.
In Zusammenarbeit mit dem Gouverneursrat gewährleistet die Kommission die regelmäßige Konsultation mit den zuständigen Management- und koordinierenden beratenden Ausschüssen oder äquivalenten Ausschüssen, um die Koordination und das einheitliche Vorgehen bei Aktionen auf der Basis von Kostenteilung und von GFS-Maßnahmen auf den gleichen Gebieten sicherzustellen.
Die Kommission unterbreitete dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Durchführung des Programms. Die Auswertung des Programms erfolgte durch ein Gremium von unabhängigen externen Experten, das von der Kommission nach Beratung mit dem Gouverneursrat eingerichtet wurde.