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Inhalt archiviert am 2023-03-27

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Die Gemeinsame Forschungsstelle sorgt für die Durchführung des Forschungsprogramms (Euratom, EWG) -Anwendung der Fernerkundung aus der Luft und dem Weltraum -, 1984-1987

 
Als ein Bestandteil des ersten Rahmenprogramms (1984-1987) unter Aktivität 8: "Umwelt", stellte dieses Programm den Beitrag der Gemeinsamen Forschungsstelle zum Forschungsaktionsprogramm (FAP) "Umwelt" dar und ergänzte die einzelstaatlichen Programme auf diesem Gebiet. Es war außerdem mit den landwirtschaftlichen Programmen der Gemeinschaft verbunden.
Bewertung und Demonstration des Potentials von fortgeschrittenen Satelliten und Fernerkundungstechnologie für die Entwicklung eines europäischen Erdbeobachtungssystems, für die Aufspürung, Überwachung und Vorhersage von Meeresverschmutzung, für die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Ressourcen unter widrigen klimatischen Bedingungen in der Sahelzone und für die Verhinderung und das Management von Naturkatastrophen.
Drei Bereiche:

- Landwirtschaft und Nutzung der Böden:
Landnutzung in Europa und Bewirtschaftung der Ernten in Afrika;

- Schutz des Meeres:
Ölverschmutzung des Meeres und die Ablagerung von Schadstoffen an den Küsten;

- Naturkatstrophen:
Der mögliche Beitrag der Fernerkundung zur Verhinderung und zum Management von Naturkatstrophen.
Die Kommission war mit Unterstützung des Aufsichtsrats der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) für die Durchführung des Programms verantwortlich, das von der Anlage der GFS in Ispra ausgeführt wurde.

Die Verbreitung der Kenntnisse erfolgte gemäß der Verordnung (EWG) des Rates Nr. 2380/74 vom 17. September 1974 (Amtsblatt Nr. L 255 vom 20.9.1974) über die Regelung für die Verbreitung von Kenntnissen im Rahmen der Forschungsprogramme der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.

Die Kommission unterbreitete dem Rat und dem Europäischen Parlament Jahresberichte über die Durchführung des Programms und unterzog es im dritten Jahr einer Überprüfung, die zu einem vierjährigen Folgeprogramm führen kann. Außerdem war eine von unabhängigen Sachverständigen durchgeführte abschließende kritische Analyse zu unterbreiten.
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