Operationelles Programm "Wettbewerbsfähigkeit": Produktion
Gesamtbudget: 6,392 Millionen Euro
Öffentliche Finanzierung: 3,217 Millionen Euro (50,38 Prozent)
Finanzierung durch den Privatsektor: 3,175 Millionen Euro (49,62 Prozent)
Thematische Prioritäten:9
Maßnahmen: 37
Förderung der Leistungsfähigkeit nationaler Forschungs- und Technologiezentren durch die Verbesserung ihrer Forschungsinfrastruktur und der Fähigkeiten der wissenschaftlichen Mitarbeiter; Förderung der Forschung im industriellen Sektor sowie der Zusammenarbeit zwischen Industrie und Forschungszentren zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Unterstützung der Entwicklung neuartiger Produkte und Dienstleistungen; Förderung des öffentlichen Bewusstseins, damit die Bürger sowohl die nutzbringenden Auswirkungen der Wissenschaft und Technologie wie auch die Begrenzungen und möglichen Auswirkungen der Forschung und technologischen Entwicklung verstehen können; Förderung der Zusammenarbeit von Forschungseinrichtungen und der Industrie über langfristige F&E-Projekte zur Entwicklung innovativer Produkte und Dienstleistungen; Entwicklung einer wissensbasierten Gesellschaft durch die Ausbildung von Nachwuchswissenschaftlern in sich neu abzeichnenden Forschungsbereichen.
Optimierung industrieller Verfahren, einschließlich Online-Überwachung und -Kontrolle.
Entwicklung fortgeschrittener Software-Tools für Design, Simulation, Optimierung und Kontrolle der Produktionssysteme.
Entwicklung effizienter, intelligenter, schneller und nachhaltiger Produktionssysteme.
Sicherheit, Zuverlässigkeit, operationelle Wartung der Produktionssysteme für kleine, mittlere und große Fertigungsstätten.
Projekttypen:
1. Projekte zur Grundlagenforschung;
2. Industrielle Forschungsprojekte;
3. Demonstrationsprojekte.
Teilnehmer:
Universitäten, Forschungsorganisationen, KMU, Privatunternehmen, öffentliche Behörden (aus Griechenland oder einem anderen EU-Mitgliedsland)
Budget: 600 kEuro - 3 Millionen Euro je Projekt.
Projektdauer: 36 Monate.
Finanzierungssystem: 100 Prozent der maximal zulässigen Kosten für Maßnahmen im Bereich Grundlagenforschung, 50 Prozent der maximal zulässigen Kosten für industrielle Forschungsprojekte, 35 Prozent der maximal zulässigen Kosten (45 Prozent für KMU) für Demonstrationsprojekte.