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Inhalt archiviert am 2023-03-27

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Gemeinsame Forschungsprogramme (EWG) und Programme zur Koordination von Agrarforschung, 1979-1983

 
Verordnung des Rates (EWG) Nr. 1728/74 vom 27.6.1974 (Amtsblatt Nr. L 182 vom 5.7.1974) über die Koordination von Agrarforschung, mit dem Ziel der Koordination von einzelstaatlichen landwirtschaftlichen Forschungsaktivitäten auf Gemeinschaftsebene, um einen Beitrag zur Verwirklichung der Ziele der Gemeinsamen Agrarpolitik zu leisten.
Zur Förderung spezifischer Maßnahmen zur Koordination einzelstaatlicher Forschungsaktivitäten, um die rationelle Organisation der eingesetzten Mittel, den effizienten Einsatz von Ergebnissen und die Ausrichtung derartiger Arbeiten auf die Ziele der Gemeinsamen Agrarpolitik zu ermöglichen, wie auch zur Förderung der Umsetzung gemeinsamer Projekte, die zur Sekundierung bzw. Ergänzung von in den Mitgliedstaaten in Bereichen durchgeführten Arbeiten, die für die Gemeinschaft von besonderer Bedeutung sind.
Vier Gebiete und zehn Programme:

- Soziostrukturelle Ziele:
. Programm für die angemessene Entwicklung des ländlichen Raums;
. Programm über die Landwirtschaft im Mittelmeerraum;
. Programm über landwirtschaftliche Abfälle und Abwasser aus der Intensivtierhaltung;

- Eliminierung von Hindernissen in den innergemeinschaftlichen landwirtschaftlichen Absatzmärkten:
. Programm über Tierpathologie;

Produktionseffizienz;
. Programm zur Verbesserung der Produktivität von Rinderherden in der Gemeinschaft;
. Programm über integrierte und biologische Schädlingsbekämpfung;
. Programm über Methoden zur Verbesserung der Widerstandsfähigkeit von Pflanzen gegenüber Krankheiten und Umweltbelastung;
. Programm über die Primärverarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse;
. Programm über Ulmenkrankheit;

Alternativprodukte (Erhöhung des Marktwerts von Futterproduktion). Programm zur verbesserten Erzeugung von Pflanzenproteinen.
Die Kommission war für die Umsetzung des Programms durch Koordinationsmaßnahmen und Verträge auf Kostenteilungsbasis zuständig.
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