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Inhalt archiviert am 2023-03-27

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Technologisches Forschungsprogramm (EWG) für die Schuhindustrie, 1977-1980

 
Kollektive Forschung spielt eine wichtige Rolle bei der technischen Entwicklung der Schuhindustrie, die durch einen großen Anteil kleiner und mittlerer Unternehmen gekennzeichnet ist, die nicht in der Lage sind, ihre eigene Forschung durchzuführen, oder deren eigene Forschung unzureichend ist.

Die zwei Projekte, die im Rahmen dieses Programms durchgeführt wurden, bildeten Teil eines kollektiven Forschungsprogramms, das von der Schuhindustrie und ihren Forschungsorganisationen auf der Grundlage von mehr als zehnjähriger Kooperation produziert wurde. Das kollektive Programm umfaßte drei Forschungsprojekte mit einem Gesamtaufwand in Höhe von 1.355.000 Rechnungseinheiten. Es wurde beschlossen, daß das dritte Projekt mit einem Aufwand von 850.000 Rechnungseinheiten erst beginnen würde, wenn mit den ersten beiden Projekten positive Ergebnisse erzielt würden.
Die Verringerung der Fertigungskosten in der Schuhindustrie durch Gewährleisten einer sparsameren Verwendung von Rohstoffen und Energie, größere Produktionsflexibilität gemäß dem Verbraucherbedarf und bessere psychologische und physische Arbeitsbedingungen im gesamten Produktionskreislauf.
Zwei Forschungsprojekte:

- Sparsame Verwendung von Obermaterial:
Analyse des mit aktuellen Methoden erzielten Rohmaterial-Nutzungsgrads, Studie über Schuhdesignmethoden und Entwicklung von Systemen für die Optimierung der Materialnutzung durch Verwenden elektronischer Strahlablenkung und Datenverarbeitung;

- Rationalisierung der Schaftherstellung:
Studie der bei der Herstellung von drei Arten von Schuhen für Männer, Frauen und Kinder verwendeten 18 Produktionsstufen im Hinblick auf die Zusammenschließung dieser Stufen zu zufriedenstellenderen Gruppen integrierter Tätigkeiten, und die Erfassung und Verarbeitung von Daten für numerische Steuerung und Designdaten für neue Werkzeugmaschinen in Vorbereitung auf ihre Bearbeitung durch Computer.
Die Kommission war für die Umsetzung der Programme mit Hilfe von Verträgen auf Kostenteilungsbasis zuständig. Die als Folge der Programme erzielten Informationen mußte gemäß Verordnung (EWG) Nr. 2380/74 des Rats vom 17. September 1974 verbreitet werden, die Klauseln für die Verbreitung von Informationen mit Bezug auf EWG-Forschungsprogramme verabschiedete (ABl. Nr. L 116 1.5.1973).
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