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Inhalt archiviert am 2023-03-27

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Forschungs- und Berufsbildungsprogramm (Euratom), bestehend aus einem gemeinsamen Programm und ergänzenden Programmen - Kernfusion und Plasmaphysik -, 1996

 
Dieses dritte Programm für Kernfusion war ein Teil des dritten gemeinschaftlichen Programms für Forschung und Berufsbildung auf dem Gebiet der Kernenergie. Wie die vorhergegangenen Programme erfolgte seine Durchführung gemäß dem 1957er Vertrag über die Einrichtung einer Europäischen Atomenergie-Gemeinschaft (Euratom).
Erforschung von Kernfusion und Plasma, einschließlich von theoretischen Plasmaphysik-Studien und Erforschung der Problematik der Wechselwirkung von elektromagnetischer Wellen und Plasma.
Forschungsthemen:
- Theoretische Plasmaphysik-Forschung;
- Niederdruck-Plasma;
Mitteldruck-Plasma;
- Plasma unter sehr hohem Druck;
- Die Problematik der Wechselwirkung von elektromagnetischen Wellen und Plasma.
Wie nach dem Euratom-Vertrag vorgesehen, erfolgte die Durchführung des gemeinschaftlichen Forschungs- und Berufsbildungsprogramms auf dem Gebiet der Kernenergie teilweise in den Einrichtungen der Gemeinsamen Kernforschungsstelle in Geel, Ispra, Karlsruhe und Petten. Der Vertrag gab der Kommission des weiteren die Befugnis, Mitgliedstaaten, Personen oder Unternehmen, sowie Drittländer, internationale Einrichtungen oder Staatsangehörige von Drittländern mit der Durchführung bestimmter Teile des Programms zu beauftragen.

Zum Zwecke der Koordinierung und ergänzend zu den in den Mitgliedstaaten laufenden Forschungsarbeiten erteilt der Vertrag der Kommission die Befugnis, von Mitgliedstaaten, Personen oder Unternehmen die Mitteilung von Angaben über ihre Programme zu verlangen. Die Kommission kann sich nach einer angemessenen Begutachtung zu diesen Programmen äußern, damit überflüssige doppelte Anstrengungen vermieden werden können, und um die Forschung auf Gebieten zu fördern, die nicht ausreichend abgedeckt sind. Zur Förderung der ihr mitgeteilten Forschungsprogramme kann die Kommission im Rahmen von Forschungsaufträgen finanzielle Unterstützung gewähren und (kostenlos oder gegen Zahlung) verfügbare Strahlenquellen oder besondere Spaltstoffe liefern und Mitgliedstaaten, Personen oder Unternehmen (kostenlos oder gegen Zahlung) Anlagen, Ausrüstungen oder Experten zur Unterstützung zur Verfügung stellen. Sie kann auch Vertreter öffentlicher und privater Forschungsstellen und Experten, die sich mit Forschung auf den gleichen oder verbundenen Gebieten befassen, für den gegenseitigen Informationsaustausch und zu Beratungszwecken zusammenrufen.

Der Gesamthaushalt des dritten Forschungs- und Berufsbildungsprogramms wurde mit 48,68 Mio. Verrechnungseinheiten (VE) festgelegt. Von diesem Betrag wurden 6,2 Mio. VE für Kernfusions- und Plasmaforschung eingestellt. Die Forschung wurde im Rahmen von Assoziierungsverträgen durchgeführt. Im Gegensatz zu anderen Forschungsgebieten des Forschungs- und Berufsbildungsprogramms gab es jedoch hier keine ergänzenden Programme.

Der Vertrag legt die Vorlage beim Rat von Jahresberichten der Kommission über die Durchführung des Forschungs- und Berufsbildungsprogramms fest, sowie die Information des Wirtschafts- und Sozialausschusses über den allgemeinen Verlauf. Zur Verbreitung von Informationen, über die die Kommission verfügungsberechtigt ist, kann die Kommission Lizenzen und Unterlizenzen zu mit den Lizenznehmern zu vereinbarenden Bedingungen und Bestimmungen vergeben.
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