Ziel
INTRAW will map and develop new cooperation opportunities related to raw materials in Australia, Canada, Japan, South Africa and the United States, addressing:
• Research and innovation;
• Raw materials policies and strategies
• Joint educational and skills programmes;
• Licensing and permitting procedures;
• Data reporting systems;
• Exploration, extraction, processing and recycling practices;
• Management and substitution of Critical Raw Materials.
The outcome of the mapping and knowledge transfer activities will be used as a baseline to set and launch the European Union’s International Observatory for Raw Materials as a definitive raw materials intelligence infrastructure, operating internationally. The Observatory will be a permanent body that will remain operational after the project completion, with a clear strategy and management approach, aiming for the establishment and maintenance of strong long-term relationships with the world’s key players in raw materials technology and scientific developments. The Observatory will not only continuously monitor cooperation possibilities but will also actively promote these via the establishment of dedicated bilateral and multilateral funding schemes and incentives for raw materials cooperation between the EU and technologically advanced countries outside the EU.
Wissenschaftliches Gebiet
- engineering and technologyenvironmental engineeringmining and mineral processing
- social sciencessociologysocial issuessocial inequalities
- social sciencessociologygovernancetaxation
- social scienceseconomics and businessbusiness and managementemployment
- social scienceseconomics and businessbusiness and managementcommerce
Schlüsselbegriffe
Programm/Programme
Aufforderung zur Vorschlagseinreichung
Andere Projekte für diesen Aufruf anzeigenUnterauftrag
H2020-SC5-2014-one-stage
Finanzierungsplan
CSA - Coordination and support actionKoordinator
1000 Bruxelles / Brussel
Belgien
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Beteiligte (40)
Rechtsträger, der nicht Auftragnehmer ist und an einen Teilnehmer angegliedert oder rechtlich mit diesem verbunden ist. Der Rechtsträger übernimmt Arbeiten zu in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Bedingungen, liefert Waren oder bietet Dienstleistungen für die Aktion, unterzeichnet jedoch nicht die Finanzhilfevereinbarung. Eine Drittpartei hält sich an die Regeln, die gemäß der Finanzhilfevereinbarung für den verbundenen Teilnehmer gelten hinsichtlich der Förderfähigkeit von Kosten und der Kontrolle der Ausgaben.
53123 Bonn
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Rechtsträger, der nicht Auftragnehmer ist und an einen Teilnehmer angegliedert oder rechtlich mit diesem verbunden ist. Der Rechtsträger übernimmt Arbeiten zu in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Bedingungen, liefert Waren oder bietet Dienstleistungen für die Aktion, unterzeichnet jedoch nicht die Finanzhilfevereinbarung. Eine Drittpartei hält sich an die Regeln, die gemäß der Finanzhilfevereinbarung für den verbundenen Teilnehmer gelten hinsichtlich der Förderfähigkeit von Kosten und der Kontrolle der Ausgaben.
31 261 Krakow
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Rechtsträger, der nicht Auftragnehmer ist und an einen Teilnehmer angegliedert oder rechtlich mit diesem verbunden ist. Der Rechtsträger übernimmt Arbeiten zu in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Bedingungen, liefert Waren oder bietet Dienstleistungen für die Aktion, unterzeichnet jedoch nicht die Finanzhilfevereinbarung. Eine Drittpartei hält sich an die Regeln, die gemäß der Finanzhilfevereinbarung für den verbundenen Teilnehmer gelten hinsichtlich der Förderfähigkeit von Kosten und der Kontrolle der Ausgaben.
75005 Paris
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Rechtsträger, der nicht Auftragnehmer ist und an einen Teilnehmer angegliedert oder rechtlich mit diesem verbunden ist. Der Rechtsträger übernimmt Arbeiten zu in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Bedingungen, liefert Waren oder bietet Dienstleistungen für die Aktion, unterzeichnet jedoch nicht die Finanzhilfevereinbarung. Eine Drittpartei hält sich an die Regeln, die gemäß der Finanzhilfevereinbarung für den verbundenen Teilnehmer gelten hinsichtlich der Förderfähigkeit von Kosten und der Kontrolle der Ausgaben.
1000 Ljubljana
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Rechtsträger, der nicht Auftragnehmer ist und an einen Teilnehmer angegliedert oder rechtlich mit diesem verbunden ist. Der Rechtsträger übernimmt Arbeiten zu in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Bedingungen, liefert Waren oder bietet Dienstleistungen für die Aktion, unterzeichnet jedoch nicht die Finanzhilfevereinbarung. Eine Drittpartei hält sich an die Regeln, die gemäß der Finanzhilfevereinbarung für den verbundenen Teilnehmer gelten hinsichtlich der Förderfähigkeit von Kosten und der Kontrolle der Ausgaben.
2514AP 's-Gravenhage (Den Haag)
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W1J 0BG London
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Rechtsträger, der nicht Auftragnehmer ist und an einen Teilnehmer angegliedert oder rechtlich mit diesem verbunden ist. Der Rechtsträger übernimmt Arbeiten zu in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Bedingungen, liefert Waren oder bietet Dienstleistungen für die Aktion, unterzeichnet jedoch nicht die Finanzhilfevereinbarung. Eine Drittpartei hält sich an die Regeln, die gemäß der Finanzhilfevereinbarung für den verbundenen Teilnehmer gelten hinsichtlich der Förderfähigkeit von Kosten und der Kontrolle der Ausgaben.
04070 Kyiv
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Rechtsträger, der nicht Auftragnehmer ist und an einen Teilnehmer angegliedert oder rechtlich mit diesem verbunden ist. Der Rechtsträger übernimmt Arbeiten zu in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Bedingungen, liefert Waren oder bietet Dienstleistungen für die Aktion, unterzeichnet jedoch nicht die Finanzhilfevereinbarung. Eine Drittpartei hält sich an die Regeln, die gemäß der Finanzhilfevereinbarung für den verbundenen Teilnehmer gelten hinsichtlich der Förderfähigkeit von Kosten und der Kontrolle der Ausgaben.
4501 Solothurn
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Rechtsträger, der nicht Auftragnehmer ist und an einen Teilnehmer angegliedert oder rechtlich mit diesem verbunden ist. Der Rechtsträger übernimmt Arbeiten zu in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Bedingungen, liefert Waren oder bietet Dienstleistungen für die Aktion, unterzeichnet jedoch nicht die Finanzhilfevereinbarung. Eine Drittpartei hält sich an die Regeln, die gemäß der Finanzhilfevereinbarung für den verbundenen Teilnehmer gelten hinsichtlich der Förderfähigkeit von Kosten und der Kontrolle der Ausgaben.
131 24 Nacka
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802413134 Thornton Co
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Beteiligung beendet
115054 Moscow
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1249 280 Lisboa
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V5C 6N2 Burnaby
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DO2 TW21 Dublin 2
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2107 Johannesburg
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170 00 Praha
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28027 Madrid
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Beteiligung beendet
13124 NACKA
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00100 Helsinki
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1015 Budapest
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6849 Perth Bc
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11000 Beograd Savski
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00193 Roma
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10000 Zagreb
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1000 BRUSSEL
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0001 Pretoria
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EX4 4QJ Exeter
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80686 Munchen
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1249 074 Lisboa
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2480-308 Porto De Mos
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3004 Melbourne Vic
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Die Organisation definierte sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung selbst als KMU (Kleine und mittlere Unternehmen).
1000 Ljubljana
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38787 Santa Cruz De La Palma
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Die Organisation definierte sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung selbst als KMU (Kleine und mittlere Unternehmen).
3515 Miskolc
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1000 Bruxelles / Brussel
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Beteiligung beendet
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2590-SOBRAL DE MONTE Sobral De Monte Agraço
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DE4 5JA Matlock
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22302 Alexandria Va
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Die Organisation definierte sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung selbst als KMU (Kleine und mittlere Unternehmen).
2721 Bad Fischau-Brunn
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