Projektbeschreibung
Intelligente Unterstützungsplattform für die Vorhersage und das Management von Pandemien
Ziel des EU-finanzierten Projekts STAMINA ist die Entwicklung einer intelligenten Entscheidungsfindungsplattform für die Vorhersage und das Management von Pandemien. Mithilfe des Projekts können nationale Behörden und Ersteinsatzkräfte Pandemiegefahren vorhersagen und tägliche Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheitssicherheit planen. Ziele des Projekts sind unter anderen die Erstellung von Echtzeit-Analysen von Aktivitäten im Internet und in den sozialen Medien zur Erkennung möglicher Krankheitsausbrüche sowie die Entwicklung von Vorhersagemodellen für Pandemieausbrüche und von Frühwarnsystemen. Der für das Krisenmanagement verwendete Baustein der Plattform dient zur Festlegung der Rollen der Hauptverantwortlichen während des Krisenmanagements und umfasst Schutz- und Diagnostikgeräte für Erstscreenings. Schließlich wird im Rahmen des Projekts ein gemeinsames operatives Lagebild als Hauptschnittstelle für ein abgestimmtes Vorgehen und zur Demonstration der Anwendung innerhalb und außerhalb der EU entwickelt.
Wissenschaftliches Gebiet
Programm/Programme
Aufforderung zur Vorschlagseinreichung
Andere Projekte für diesen Aufruf anzeigenUnterauftrag
H2020-SU-SEC-2019
Finanzierungsplan
IA - Innovation action
Koordinator
118 54 Athens
Griechenland
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Beteiligte (39)
106 82 Athina
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1210 Wien
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2321 KA Leiden
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Die Organisation definierte sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung selbst als KMU (Kleine und mittlere Unternehmen).
1253 Luxembourg
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1000 Brussels
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Die Organisation definierte sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung selbst als KMU (Kleine und mittlere Unternehmen).
141 22 Irakleio
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Die Organisation definierte sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung selbst als KMU (Kleine und mittlere Unternehmen).
SW1X 7QA London
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Die Organisation definierte sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung selbst als KMU (Kleine und mittlere Unternehmen).
Rechtsträger, der nicht Auftragnehmer ist und an einen Teilnehmer angegliedert oder rechtlich mit diesem verbunden ist. Der Rechtsträger übernimmt Arbeiten zu in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Bedingungen, liefert Waren oder bietet Dienstleistungen für die Aktion, unterzeichnet jedoch nicht die Finanzhilfevereinbarung. Eine Drittpartei hält sich an die Regeln, die gemäß der Finanzhilfevereinbarung für den verbundenen Teilnehmer gelten hinsichtlich der Förderfähigkeit von Kosten und der Kontrolle der Ausgaben.
Dundalk Louth
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Die Organisation definierte sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung selbst als KMU (Kleine und mittlere Unternehmen).
731 00 Chania
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Die Organisation definierte sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung selbst als KMU (Kleine und mittlere Unternehmen).
9820 Merelbeke
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14193 Berlin
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Die Organisation definierte sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung selbst als KMU (Kleine und mittlere Unternehmen).
136 74 Athina
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Die Organisation definierte sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung selbst als KMU (Kleine und mittlere Unternehmen).
UB8 3PH Uxbridge
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10126 Torino
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Beteiligung beendet
80331 Munchen
48149 Muenster
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2000 Maribor
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06830 Ankara
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Die Organisation definierte sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung selbst als KMU (Kleine und mittlere Unternehmen).
180 00 Praha
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1002 Tunis
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010158 Bucuresti
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Die Organisation definierte sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung selbst als KMU (Kleine und mittlere Unternehmen).
3015 GD Rotterdam
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75000 Paris
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2000 Maribor
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1210 Wien
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28003 Madrid
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Rechtsträger, der nicht Auftragnehmer ist und an einen Teilnehmer angegliedert oder rechtlich mit diesem verbunden ist. Der Rechtsträger übernimmt Arbeiten zu in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Bedingungen, liefert Waren oder bietet Dienstleistungen für die Aktion, unterzeichnet jedoch nicht die Finanzhilfevereinbarung. Eine Drittpartei hält sich an die Regeln, die gemäß der Finanzhilfevereinbarung für den verbundenen Teilnehmer gelten hinsichtlich der Förderfähigkeit von Kosten und der Kontrolle der Ausgaben.
28003 Madrid
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050896 Bucuresti
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10561 Athina
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46024 Valencia
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46002 Valencia
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15123 Athens
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LT-08221 Vilnius
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Athina
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06434 Ankara
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1002 Tunis
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LS2 7UE Leeds
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170 34 Praha 7
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030304 Bucuresti
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