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Übereinkommen für den Schutz der maritimen Umwelt des Nordostatlantiks

Im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften wurde vor kurzem eine Entscheidung des Rats über den Abschluß des "Übereinkommens für den Schutz der maritimen Umwelt des Nordostatlantiks" veröffentlicht. Diese Entscheidung genehmigt die Ratifizierung des Übereinkommens im Namen ...

Im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften wurde vor kurzem eine Entscheidung des Rats über den Abschluß des "Übereinkommens für den Schutz der maritimen Umwelt des Nordostatlantiks" veröffentlicht. Diese Entscheidung genehmigt die Ratifizierung des Übereinkommens im Namen der Gemeinschaft. Sie ermächtigt die Europäische Kommission, die Gemeinschaft in der zur Überwachung der Umsetzung des Übereinkommens gegründeten Kommission zu vertreten. Diese Kommission hat darüber hinaus die folgenden Aufgaben: - den Zustand des Meeresbereichs und die Wirksamkeit der angenommenen Maßnahmen zu prüfen; - Prioritäten und die Notwendigkeit zusätzlicher Maßnahmen zu identifizieren; - Programme und Maßnahmen, einschließlich Wirtschaftsinstrumente, aufzustellen für die Vermeidung und Eliminierung von Umweltverschmutzung und für die Verminderung von Tätigkeiten, die den Meeresbereich nachteilig beeinflussen können; - wo erforderlich, Unterorganisationen zu gründen; - in regelmäßigen Abständen Arbeitsprogramme aufzustellen; - die erforderlichen Vorschläge für die Änderung des Übereinkommens verabschieden.

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