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Beteiligung der Gemeinschaft am Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks

Das Übereinkommen über den Schutz des Meeresumwelt des Nordostatlantiks wurde am 22. September 1992 in Paris unterzeichnet. Mit ihm sollen die Verschmutzung verhütet und beseitigt und das Meeresgebiet des Nordostatlantiks vor den nachteiligen Auswirkungen menschlicher Tätigkei...

Das Übereinkommen über den Schutz des Meeresumwelt des Nordostatlantiks wurde am 22. September 1992 in Paris unterzeichnet. Mit ihm sollen die Verschmutzung verhütet und beseitigt und das Meeresgebiet des Nordostatlantiks vor den nachteiligen Auswirkungen menschlicher Tätigkeit geschützt werden (95/C 172/01). Die Europäische Kommission veröffentlichte am 7. Juli 1995 einen Vorschlag für einen Beschluß des Rates über den Abschluß eines Übereinkommens im Namen der Gemeinschaft zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks. Der Beschluß des Rates bekräftigt die Billigung des Übereinkommens durch die Europäische Gemeinschaft und ihre Beteiligung an seiner Umsetzung. Die Europäische Kommission soll ermächtigt werden, im Namen der Gemeinschaft Beschlüsse von vorrangig technischer Natur auf Gebieten anzunehmen, die in die Zuständigkeit der Gemeinschaft fallen. Im Vorschlag heißt es, daß die Kommission in Rücksprache mit einem Sonderausschuß des Rates handeln soll und dabei sicherstellen muß, daß die gemäß dem Übereinkommen gefaßten Beschlüsse mit den bestehenden Rechtsvorschriften der Gemeinschaft und den Zielen ihrer Umweltpolitik in Einklang stehen.

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