Schaffung einer unternehmerischen Kultur und Förderung des Unternehmertums in der EU
Die Europäische Kommission hat eine Mitteilung über die 'Förderung von unternehmerischer Initiative in Europa' (Fostering Entrepreneurship in Europe) verabschiedet, die der vom Europäischen Rat über Beschäftigung (Luxemburg, November 1997) verabschiedeten beschäftigungspolitischen Richtlinie entspricht. Durch die Mitteilung soll die Schaffung einer unternehmerischen Kultur sowie ein kraftvoller, stabiler Unternehmenssektor gefördert werden. Kommissar Christos Papoutsis, der für Unternehmenspolitik verantwortlich ist, betonte bei der Bekanntgabe der Mitteilung am 7. April 1998 die Bedeutung von KMU zur Schaffung von Arbeitsplätzen in Europa. In Anbetracht dessen erklärte er: Lassen Sie uns deshalb alle Möglichkeiten zur Förderung einer unternehmerischen Kultur prüfen und die Gründung von Unternehmen unterstützen, die Wohlstand und Arbeitsplätze schaffen können. Die Tatsache, daß 50% aller Unternehmen keine fünf Jahre bestehen, zeigt, daß Jungunternehmer auf ihre Tätigkeit nicht gut genug vorbereitet sind und in den ersten Jahren keine ausreichende Beratung und Betreuung erhalten." Die Mitteilung bietet einen Rahmen für die Ermittlung von Problemen, denen sich die Unternehmen ausgesetzt sehen und beschreibt eine Strategie zugunsten von Unternehmertum. Sie enthält Vorschläge zu Maßnahmen zur Förderung einer unternehmerischen Kultur und zur Vermittlung angemessener Schulung. Die dargelegten Maßnahmen beziehen sich auf die folgenden wichtigen Aufgaben: - Schaffung einer unternehmerischen Kultur und Unternehmerschulung, durch Entwicklung und Verbesserung von Schulungskursen, Förderung von Beratung und Betreuung angehender Unternehmen, sowie Erhöhung des Stellenwertes des Unternehmertums in der Gesellschaft mit Hilfe der Medien und des Einsatzes erfolgreicher Unternehmer; - Vereinfachung verwaltungstechnischer Abläufe, um die Auswirkungen von Verfahrensprozeduren insbesondere auf Neugründungen zu verringern, durch Einführung zentraler Anlaufstellen und Einführung einheitlicher Anmeldeformulare für Neugründungen sowie durch den Abbau von Belastungen durch Steuern, Sozialausgaben und Umweltauflagen; - Erleichterung der Unternehmensübertragung auf die nächste Generation, durch Anpassung der steuerlichen Rahmenbedingungen sowie praktische Maßnahmen, durch die gewährleistet würde, daß Unternehmensübertragungen früh genug vorbereitet und richtig abgewickelt werden; - Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln, insbesondere zu Risikokapital, durch Verbesserung und Förderung von Finanzinstrumenten wie z. B. Bürgschaftssysteme, Investitionen privater Anleger oder 'Business Angels' und Investitionen von Risikokapitalfonds; - bessere steuerliche Rahmenbedingungen für Unternehmensgründungen und KMU, indem man den Abgabendruck vom Faktor Arbeit wegverlagert, Steuervergünstigungen für Neugründungen und eine günstigere steuerliche Behandlung reinvestierter Gewinne einführt. Die Mitteilung legt Maßnahmen dar, die von allen Beteiligten mit Interesse an der Entwicklung des europäischen Unternehmertums ergriffen werden sollten: die Kommission, Mitgliedstaaten, die Sozialpartner und die Unternehmen selbst.