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Vorschlag für die Überarbeitung der TEN-Vorschrift über finanzielle Unterstützung

Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für die Überarbeitung der Finanzvorschrift für die transeuropäischen Netze (TEN) verabschiedet. Diese Vorschrift gilt für alle Projekte für transeuropäische Netze, die mit Mitteln der Kommission (Verkehr, Telekommunikation und Ene...

Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für die Überarbeitung der Finanzvorschrift für die transeuropäischen Netze (TEN) verabschiedet. Diese Vorschrift gilt für alle Projekte für transeuropäische Netze, die mit Mitteln der Kommission (Verkehr, Telekommunikation und Energie) gefördert werden. Während der Gespräche mit dem TEN-Ausschuß für Finanzielle Unterstützung im November 1997 waren sich sowohl die Kommission als auch die Mitgliedstaaten einig, daß eine solche Vorschrift in mehreren Bereichen verbessert werden könne. Die Änderungsvorschläge gehen hauptsächlich in die nachfolgende Richtung: - Einführung des Konzepts mehrjähriger Programme, die zusätzlich zu der Finanzierung individueller Projekte laufen und eine verstärkte Koordinierung der Finanzierungsinstrumente von TEN gewährleisten würden. - Änderungen an der Form der finanziellen Unterstützung, damit die Kommission globale strategische Studien durchführen kann; - Widerruf der Beschränkung von Zinssubventionen auf einen Zeitraum von fünf Jahren und damit Möglichkeit der Subvention über den eigentlichen Bauzeitraum hinaus; - Genehmigung der gemeinschaftlichen Unterstützung in Form von Zuschüssen und Risikokapital für TEN-Projekte. Eine solche wird für erforderlich gehalten, wenn TEN-Projekte in Form von öffentlich-privaten Partnerschaften (PPP) realisiert werden sollen; - Genehmigung gemeinschaftlicher Unterstützung in Form von Zuschüssen und Risikokapital für TEN-Projekte, die für notwendig gehalten wird, wenn TEN-Projekte als öffentlich-private Partnerschaften (PPP) realisiert werden sollen. - Aufnahme der Grundregel, daß bei beschränkter Unterstützung durch die öffentliche Hand auf PPP zurückgegriffen werden kann. - Erhöhung des gegenwärtigen Limits für gemeinschaftliche Finanzierung von 10% auf 20% in den Fällen, in denen die Projektvorzüge hauptsächlich anderen Mitgliedstaaten oder Projekten zugute kommen, die eine wesentliche Umweltdimension haben; - Änderung zur Berücksichtigung des Programms für fundiertes und effizientes Management (SEM 2000); - Angleichung der Informations- und Veröffentlichungspraxis an die des Strukturfonds und des Kohäsionsfonds. Die geänderte Vorschrift würde nach ihrer Verabschiedung für den nächsten EU-Finanz-Rahmenplan (von 2000 bis 2006) gelten.