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Kommission schlägt Rechtsvorschriften für elektronische Unterschriften vor

Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für eine Richtlinie verabschiedet, die den rechtlichen Rahmen für die Anwendung elektronischer Unterschriften schaffen würde. Es handelt sich um eine gemeinsame Initiative der Kommissaren Martin Bangemann (Telekommunikation) und M...

Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für eine Richtlinie verabschiedet, die den rechtlichen Rahmen für die Anwendung elektronischer Unterschriften schaffen würde. Es handelt sich um eine gemeinsame Initiative der Kommissaren Martin Bangemann (Telekommunikation) und Mario Monti (Binnenmartkt). Der Vorschlag folgt der Mitteilung vom November 1996 über die Gewährleistung der Sicherheit und des Verlasses auf elektronische Dienste und wurde aufgrund des Aktionsplans für den Binnenmarkt in Aussicht genommen, der vom Europäischen Rat anläßlich seiner Sitzung in Amsterdam (Juni 1997) bestätigt wurde. Elektronische Unterschriften gestatten es jemand, bei dem Daten über elektronische Netze eingegangen sind, den Ursprung der Daten zu ermitteln und zu kontrollieren, ob diese Daten geändert wurden. Die Daten werden von einem vom Dienstleistungsanbieter ausgestellten Zertifikat begleitet, das dem Empfänger einer Meldung die Bestimmung der Identität des Absenders ermöglicht. Ziel der vorgeschlagenen Richtlinie ist die Gewährleistung der Sicherheit von On-Line-Transaktionen, um die verstärkte Nutzung und weiteres Investment in elektronischen Handelsdiensten sicherzustellen. Der Vorschlag der Kommission würde gleichzeitig zu einem einheitlichen Rahmen von Rechtsbestimmungen in Europa führen. Die Hauptelemente der vorgeschlagenen Richtlinie sind: - Unabdingbare Anforderungen für elektronische Unterschriftzertifikate und Zertifizierungsdienste; - Festlegung der Mindesthaftung von Dienstleistungsanbietern; - Anerkennung elektronischer Unterschriften von Rechts wegen wie von Hand ausgeführte Unterschriften; - Ein Rahmen von Rechtsbestimmungen, der technologisch neutral ist; - Die Definition des Anwendungsbereichs von Rechtsbestimmungen zur Bereitstellung von Zertifikaten für die Öffentlichkeit; - Rechtliche Anerkennung von Zertifizierungsdiensten; - Mechanismen für die gegenseitigige Anerkennung von Zertifikaten zur Gewährleistung der internationalen Dimension.