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Inhalt archiviert am 2022-12-02

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EU leitet den Ratifizierungsprozeß für globale Urheberrechtsabkommen ein.

Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag zu einer Beschließung des Rates betreffend die Genehmigung - im Namen der Europäischen Gemeinschaft - der Abkommen der WIPO über Aufführungen, Tonträger und Urheberrecht (World Intellectual Property Organization Performances and P...

Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag zu einer Beschließung des Rates betreffend die Genehmigung - im Namen der Europäischen Gemeinschaft - der Abkommen der WIPO über Aufführungen, Tonträger und Urheberrecht (World Intellectual Property Organization Performances and Phonograms and Copyright Treaties) verabschiedet. Diese Abkommen wurden während der Diplomatic Conference on Certain Copyright and Neighbouring Rights Questions vereinbart und unterzeichnet, die im Dezember 1996 in Genf, Schweiz, stattfand. Ziel dieser Abkommen ist es, den Schutz der Rechte von Autoren (Abkommen über Urheberrecht; Copyright Treaty), Darstellern und Herstellern von Tonträgern (Performances and Phonograms Treaty) auf wirksame und einheitliche Weise zu erarbeiten und aufrecht zu erhalten. Dies geschieht als Reaktion auf die Auswirkungen der Entwicklung von Informations- und Kommunikationstechnologien auf ihre Arbeit. Auf diese Weise soll das Gleichgewicht zwischen den Rechten von Autoren, Darstellern und Herstellern einerseits und dem öffentlichen Interesse andererseits gewahrt werden, was insbesondere für die Gebiete der Bildung, Forschung und des Zugangs zu Informationen gilt. Das Urheberrechtsabkommen der WIPO erstreckt sich auf literarische und künstlerische Werke, was sich auch auf Computerprogramme und die Zusammenstellung von Datenbanken bezieht. Das WIPO Abkommen über Aufführungen und Tonträger erstreckt sich auf Darsteller wie z. B. Schauspieler, Musiker oder Tänzer sowie die Hersteller von Tonträgern, bei denen es sich um die Person bzw. Rechtsperson handelt, die als erste die Geräusche einer Darbietung aufzeichnet. Die Abkommen geben Autoren, Darstellern und Herstellern von Tonträgern das exklusive Recht, ihre Werke, Aufführungen und Tonträger der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und beinhalten die Verpflichtung für Vertragspartner, angemessene und wirksame Rechtsmittel im Falle des rechtswidrigen Vertriebs, Imports, Sendung oder Reproduktion von Material verfügbar zu machen. Die Abkommen gehen auch auf die Verpflichtungen in Bezug auf Informationen über Rechtsmanagement ein.

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