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Inhalt archiviert am 2022-11-28

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WIPO verabschiedet neue Urheberrechtsbestimmungen für digitale Übertragung

Anläßlich der Diplomatic Conference der World Intellectual Property Organization, die am 20. Dezember 1996 zum Abschluß kam, wurden zwei neue Abkommen in bezug auf das Urheberrecht bei digitalen Übertragungen geschlossen. Die World Intellectual Property Organization (WIPO) ist...

Anläßlich der Diplomatic Conference der World Intellectual Property Organization, die am 20. Dezember 1996 zum Abschluß kam, wurden zwei neue Abkommen in bezug auf das Urheberrecht bei digitalen Übertragungen geschlossen. Die World Intellectual Property Organization (WIPO) ist eine Einrichtung der Vereinten Nationen, der 159 Staaten aus aller Welt angehören. Die im Dezember 1996 abgehaltene Diplomatic Conference on Certain Copyright and Neighbouring Rights Questions führte zur Verabschiedung und Unterzeichnung von zwei neuen Abkommenstexten. Diese Texte stehen jetzt der Ratifizierung durch alle Mitgliedstaaten der WIPO offen. Es wurden die beiden folgenden Abkommen geschlossen: - WIPO Copyright Treaty (Abkommen über Urheberrecht); - WIPO Performances and Phonograms Treaty (Abkommen über Aufführungen und Tonträger). Diese beiden Abkommen bieten Autoren, Darstellern und Herstellern von Tonträgern das exklusive Recht, ihre Werke, Aufführungen und Tonträger der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, entweder über Drahtfunk oder auf drahtlosem Wege, in einer Form, die dem/der Betreffenden je nach Wunsch den Zugang zu einem beliebigen Zeitpunkt und von einem beliebigem Ort aus ermöglicht. Diese Regelung erstreckt sich auch auf interaktive Übertragungen auf Abruf über das Internet. Die Konferenz kam überein, daß die bloße Bereitstellung von Einrichtungen zur Ermöglichung oder Herstellung einer Kommunikation an sich noch keine Kommunikation darstellt. Die Abkommen enthalten Bestimmungen über die Verpflichtungen hinsichtlich technologischer Schutzmaßnahmen sowie Informationen über die Administration elektronischer Rechte. Auf der Konferenz wurde ebenfalls erörtert, ob spezifische Bestimmungen für zeitweilige Reproduktionen erforderlich sind. Es wurde jedoch beschlossen, daß diese im Rahmen der bestehenden internationalen Normen zu den Reproduktionsrechten gehandhabt werden können. Ein weiterer Vorschlag zu einem WIPO Abkommen - der Abkommensentwurf zu geistigen Eigentumsrechten bei Datenbanken - wurde auf dieser Konferenz nicht erörtert. Bei diesem Akommensentwurf wäre es um den Schutz für Fremddatenbanken gegangen.

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