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Beschluß des Rates über das Programm ALTENER II

Der Beschluß des Rates betreffend die Erneuerung des Programms ALTENER über erneuerbare Energiequellen in der Gemeinschaft (ALTENER II) wurde soeben im Amtsblatt veröffentlicht. Das Programm wird nun eine Laufzeit von zwei Jahren (1998 und 1999) mit einem Haushalt von 22 Milli...

Der Beschluß des Rates betreffend die Erneuerung des Programms ALTENER über erneuerbare Energiequellen in der Gemeinschaft (ALTENER II) wurde soeben im Amtsblatt veröffentlicht. Das Programm wird nun eine Laufzeit von zwei Jahren (1998 und 1999) mit einem Haushalt von 22 Millionen ECU haben und - angesichts des wahrscheinlichen EU-Beitritts dieser Länder - für die Kooperation mit mittel- und osteuropäischen Ländern und Zypern offen sein. ALTENER II dient der Weiterführung und Erweiterung des vorherigen ALTENER-Programms, das Ende 1997 ablief. Das Programm wird als das wichtigste Instrument auf dem Gebiet der Energie angesehen, und durch die Förderung und Entwicklung von umweltfreundlichen, erneuerbaren Energiequellen wird es eine der Hauptkomponenten der EU-Strategie zur Reduzierung der Kohlendioxidemissionen darstellen. Die Hauptziele des Programms umfassen die Unterstützung der erforderlichen gesetzlichen, sozioökonomischen und administrativen Bedingungen für die Durchführung eines gemeinschaftlichen Aktionsplans für erneuerbare Energiequellen und die Förderung privater und öffentlicher Investitionen in die Produktion und Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen. Außerdem ergänzt das Programm allgemeinere Gemeinschaftspolitiken, vor allem die Reduzierung der Abhängigkeit von Energieimporten, die Sicherheit der Energieversorgung und die Förderung von Beschäftigung und wirtschaftlicher Entwicklung. Zu den im Rahmen des Programms finanzierten Tätigkeiten gehören Untersuchungen zur Entwicklung des Potentials von erneuerbarer Energie, Pilotprojekte, Maßnahmen für allgemeine und berufliche Bildung und Überwachungs- und Evaluierungstätigkeiten. Die Kommission wird mit Hilfe eines Ausschusses, der sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten zusammensetzt, die Bedingungen und Richtlinien für Tätigkeiten bestimmen, die im Rahmen des Programms durchgeführt werden. ALTENER II wird ein Teil des gegenwärtig erörterten Energierahmenprogramms werden, sobald dieses verabschiedet ist. Das neue Rahmenprogramm wird alle verschiedenen Energieinitiativen der EU in eine einzige integrierte Struktur gruppieren, um bessere Koordination und Komplementarität zu gewährleisten.

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