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Jugendschutz und Schutz der Menschenwürde bei audiovisuellen Diensten

Die Europäische Kommission hat die Genehmigung des Parlaments und die bevorstehende Verabschiedung des Rates einer Empfehlung betreffend den Jugendschutz und den Schutz der Menschenwürde bei Informations- und audiovisuellen Diensten begrüßt. Der Vorschlag zu dieser Empfehlung ...

Die Europäische Kommission hat die Genehmigung des Parlaments und die bevorstehende Verabschiedung des Rates einer Empfehlung betreffend den Jugendschutz und den Schutz der Menschenwürde bei Informations- und audiovisuellen Diensten begrüßt. Der Vorschlag zu dieser Empfehlung war im November 1996 nach einem ausgedehnten Konsultationsverfahren, das durch das Grünbuch der Kommission zu diesem Thema eingeleitet worden war, gebilligt worden. Nach seiner Genehmigung wird dies das erste gesetzliche Instrument in bezug auf den Inhalt von Informations- und audiovisuellen Diensten im Internet sein. Es ist die Antwort auf die Sorge über die Erhältlichkeit von illegalem Material online, wie z.B. Kinderpornographie oder Anstiftung zu Rassenhaß und Gewalt, für das es zur Zeit keinerlei Vorschriften gibt. Die Empfehlung dient der Aufstellung von Richtlinien für einzelstaatliche Gesetze und bezieht sich auf alle elektronischen Medien. Dies basiert auf drei Hauptelementen: - Beteiligung aller Interessengruppen an der Erarbeitung eines Verhaltenskodex, wie z.B. Regierung, Industrie, Dienstleistungs- und Zugangsanbieter; - die Einhaltung des Verhaltenskodex seitens der Internet-Provider; - die Bewertung der Maßnahmen für den Kampf gegen schädliches Material, wie z.B. das Herausfiltern und die Kennzeichnung von Material, und die Errichtung eines europäischen Netzes bestehend aus nationalen Hotlines.

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