Skip to main content
CORDIS - Forschungsergebnisse der EU
CORDIS

Article Category

Inhalt archiviert am 2022-12-02

Article available in the following languages:

Belastung der Öffentlichkeit durch elektromagnetische Strahlung

Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für eine Empfehlung über die Begrenzung Belastung der Öffentlichkeit durch nichtionisierende elektromagnetischen Strahlenquellen angenommen. Diese Strahlenbelastung kann sich potentiell negative auf die Gesundheit auswirken und da...

Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für eine Empfehlung über die Begrenzung Belastung der Öffentlichkeit durch nichtionisierende elektromagnetischen Strahlenquellen angenommen. Diese Strahlenbelastung kann sich potentiell negative auf die Gesundheit auswirken und das Ziel der vorgeschlagenen Empfehlung ist die Sicherstellung der Übereinstimmung bei öffentlichen Gesundheitsschutzmaßnahmen in der gesamten EU. Eine solche Belastung steht im Zusammenhang mit einer Vielzahl künstlicher Quellen, einschließlich Stromleitungen, Elektrogeräte, Rundfunkausrüstung und Mobilfunksysteme. Die vorgeschlagene Empfehlung wird einen EU-Rahmen für Bezugsgrößen für die Evaluation und Bewertung der Gefahren solcher Strahlung und für die entsprechenden Verbesserungsmaßnahmen zur Verfügung stellen. In ihrer Reaktion auf die Empfehlung werden die Mitgliedstaaten die Dauer der Strahlungsbelastung, die exponierten Körperteile, die Anzahl der exponierten Mitglieder der Öffentlichkeit und ihren Gesundheitsstand sowie deren Alter berücksichtigen. Der Vorschlag umfaßt nicht die "athermalen" Auswirkungen von nichtionisierender Strahlung, wie Krebs, für die keine schlüssigen wissenschaftlichen Beweise vorliegen. Anläßlich der Annahme des Vorschlags faßte Herr Padraig Flynn, das für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten zuständige Mitglied der Europäischen Kommission seine Bedeutung zusammen, indem er die Abwesenheit von Anforderungen oder Richtlinien auf EU-Ebene in diesem Bereich und die daraus resultierende negative Auswirkung auf das Verbraucherverhalten in bezug auf Geräte betonte, die nichtionisierende Strahlung emittieren. Er stellte weiter fest, daß "große Bedenken über die Art und Weise bestehen, mit der einzelne Mitgliedstaaten die Beschränkungen der Strahlungsbelastung annehmen oder umsetzen, was erhebliche Verwirrung auslöst und in stark differierenden Verhältnissen in bezug auf den Schutz der Öffentlichkeit in der EU resultiert".