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Ratsbeschluß über erneuerbare Energiequellen

Ein Beschluß über erneuerbare Energiequellen, der auf der Versammlung des Rats der EU am 8. Juni 1998 in Brüssel vereinbart wurde, ist vor kurzem im Amtsblatt veröffentlicht worden. Im Kontext des Kioto-Protokolls, des Weißbuchs über Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäf...

Ein Beschluß über erneuerbare Energiequellen, der auf der Versammlung des Rats der EU am 8. Juni 1998 in Brüssel vereinbart wurde, ist vor kurzem im Amtsblatt veröffentlicht worden. Im Kontext des Kioto-Protokolls, des Weißbuchs über Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung und der Diskussionen über das Energierahmenprogramm glaubt der Rat, daß europaweit eine Notwendigkeit zur Förderung und wesentlich gesteigerten Verwendung von erneuerbaren Energiequellen besteht. Der Rat fordert die Mitgliedstaaten auf, in Übereinstimmung mit einzelstaatlichen Verfahren, weiterhin einzelstaatliche Strategien und Strukturen für die Förderung von erneuerbaren Energieträgern zu entwickeln im Hinblick darauf, eine beträchtliche Zunahme bezüglich ihrer Verwendung zu bewirken. Beispiele derartiger Strategien werden genannt und sind: - Programme zur Förderung FuE, Demonstration und Verbreitung von Technologie bezüglich erneuerbarer Energie; - Beseitigung von rechtlichen, administrativen und institutionellen Hindernissen; - Energiesteuern zur Förderung eines nachhaltigen Energieverbrauchs; - Langzeit-Kaufverträge und die Vergabe von Energieverträgen. Die Auswirkungen der Liberalisierung der EU-Energiemärkte wird ebenfalls behandelt. Der Standpunkt diesbezüglich ist, daß trotz der Tatsache, daß der Konkurrenzdruck gesteigert wird, Chancen für die Entwicklung erneuerbarer Energieträger entstehen werden. Der Rat betont auch die Bedeutung des ALTENER-Programms der EU für FuE im Bereich der erneuerbaren Energie und ist der Meinung, daß erneuerbare Energie in andere Gemeinschaftspolitiken integriert werden sollte, wo dies angebracht ist. Der Rat fordert die Kommission auf, Ende 1996 einen Tätigkeitsbericht über die Entwicklung von erneuerbaren Energieträgern vorzulegen, um Maßnahmen zum Entfernen der Hindernisse für ihre verstärkte Verwendung in Betracht zu ziehen und Indikatoren über ihre Wettbewerbsfähigkeit zu entwickeln.