Richtlinie über Regeln für den Erdgas-Binnenmarkt
Vor kurzem wurde die Richtlinie 98/30/EC betreffend gemeinsame Regeln für den Erdgas-Binnenmarkt im Amtsblatt veröffentlicht. Diese Richtlinie tritt am 20. August 1998 in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben dann zwei Jahre Zeit für die Erlassung von Gesetzen, die Ausarbeitung von Vorschriften und für die notwendigen Verwaltungsmaßnahmen. Die Richtlinie legt gemeinsame Regeln für die Organisation und das Funktionieren des Erdgassektors, für den Marktzugang, die Funktion der Systeme und die Kriterien und Vorgehensweisen bei der Gewährung von Genehmigungen für die Durchleitung, Verteilung, Lieferung und Speicherung von Erdgas fest. Die Richtlinie enthält auch Bestimmungen für die Genehmigung, den Bau und die Nutzung direkter Versorgungsleitungen, sowie für die Schlichtung von Streitigkeiten. Diese Rechtsbestimmungen sind als ein wichtiges Element für den Vollzug des Energie-Binnenmarkts zu werten, der die gegenseitige Verbindung und die Interoperabilität von Energiesystemen gewährleisten soll. Die Einrichtung soll allmählich erfolgen, damit sich die Industrie an die veränderten Umstände und die unterschiedlichen Marktstrukturen in den Mitgliedstaaten anpassen kann. Die Rechtsbestimmungen sehen u.a. zeitlich beschränkte Übergangsregelungen vor.