Beobachtung der CO2-Emission von PKW
Vor kurzem wurde im Amtsblatt ein Vorschlag der Kommission für die Einrichtung eines Systems für die Beobachtung der durchschnittlichen, spezifischen Emission von Kohlendioxid durch neue PKW veröffentlicht. Das vorgeschlagene System soll nur auf in der Gemeinschaft neu zugelassene PKW angewendet werden, die vorher nicht woanders zugelassen waren. Die Mitgliedstaaten sind für die Erfassung und Validierung der Daten über mehrere Aspekte zuständig, so z.B. die Zahl der PKW-Neuzulassungen und die durchschnittliche spezifische Emission für jede Kraftstoffart und jeden Hersteller. Außerdem sollen Informationen über die CO2-Emissions- und die Massekategorie, sowie über die Netto-Motorleistung und den Hubraum gesammelt werden. Methoden für die Sammlung der Daten und Angaben über das Format der zu übergebenden Daten werden in den Beilagen spezifiziert. Die gesammelten Informationen werden der Kommission einmal im Jahr übergeben. Der erste Übergabetermin ist der 1. Juli 2001. Die Mitgliedstaaten erstatten der Kommission bis zum 31. Juli 2000 Bericht über die beabsichtigte Verfahrensweise für die Durchführung der Bestimmungen der Richtlinie.