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Technische Berichte über die Sicherheit von Spielzeug

Rechtsvorschriften hinsichtlich der Sicherheit von Spielzeug sind in Richtlinie 88/378/EWG (ABl. Nr. L 187 vom 16.7.1988, S. 1) festgelegt, die durch Richtlinie 93/68/EWG (ABl. L 220, 30.8.1993, S. 1) geändert wurde. Zur Gewährleistung der effektiven Umsetzung dieser Richtlini...

Rechtsvorschriften hinsichtlich der Sicherheit von Spielzeug sind in Richtlinie 88/378/EWG (ABl. Nr. L 187 vom 16.7.1988 S. 1) festgelegt, die durch Richtlinie 93/68/EWG (ABl. L 220, 30.8.1993 S. 1) geändert wurde. Zur Gewährleistung der effektiven Umsetzung dieser Richtlinie hat die Europäische Kommission, GD III, eine Vorinformation über eine bevorstehende Ausschreibung bekanntgemacht. Ziel dieser Ausschreibung ist die Bereitstellung technischer Berichte im Zusammenhang mit den Aktivitäten der Gruppe von Organisationen, die in der Spielzeugrichtlinie genannt werden. Ein weiteres Ziel ist die Unterstützung der Dienststellen der Kommission in technischen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Umsetzung der Richtlinie (d.h. nationale restriktive Massnahmen der Mitgliedstaaten gegen Spielzeug mit dem CE-Zeichen). Spezifische technische Berichte über diesen Gegenstand müssen der Kommission eingereicht werden. Die Ausschreibung wird voraussichtlich am 31. August 1998 bekanntgemacht werden. Weitere Informationen erteilt: Europäische Kommission GD III - Industrie Referat D.2 rue de la Loi 200 (SC-15 3/156) B-1049 Brussels Tel. +32-2-2955956; Fax +32-2-2967013.

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