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Eröffnung des neuen GFS-Instituts für Gesundheits- und Verbraucherschutz

Am 1. Oktober 1998 richtete die Europäische Kommission ein neues Institut für Gesundheits-und Verbraucherschutz (IHCP) ein, das Teil der Gemeinsamen Forschungsstelle bildet. Damit sollen eindeutige Normen für den Verbraucherschutz entwickelt werden. Ein weiteres Ziel ist die E...

Am 1. Oktober 1998 richtete die Europäische Kommission ein neues Institut für Gesundheits-und Verbraucherschutz (IHCP) ein, das Teil der Gemeinsamen Forschungsstelle bildet. Damit sollen eindeutige Normen für den Verbraucherschutz entwickelt werden. Ein weiteres Ziel ist die Entwicklung und Validierung von Verfahren zur Gewährleistung des Ursprungs, der Sicherheit und der Qualität von Handelsgütern, wie z.B. weiterverarbeitete Lebensmittel, Tierfutter, Kosmetika, Arzneimittel und Chemikalien in alltäglichem Gebrauch. Bei der Eröffnung des neuen Instituts sagte der Generaldirektor der GFS Herbert Allgeier, dass die Einrichtung dieses neuen Instituts das Engagement der EU für die Verbesserung der Lebensqualität aller europäischen Bürger hervorhebe. Das Institut wird auf die wachsende Verbraucherbeunruhigung über die Qualität von Lebensmitteln, Getränken und Waren eingehen, indem es die Entwicklung eines sicheren und vorhersagbaren ordnungspolitischen Umfelds in diesem Bereich fördert. Spezifische Aufgaben, mit denen sich das Institut befassen wird, sind: - Bewertung und Validierung fortgeschrittener Prüfverfahren; - Bewertung, Bewältigung und Verminderung von Risiken, die durch vorhandene und neu entwickelte chemische Stoffe gegeben sind; - Erstellung und Unterhalten von Datenbanken für Referenzen über neue und vorhandene chemische Stoffe; - Bestimmung und Bewertung der Auswirkungen von Umweltschadstoffen auf die menschliche Gesundheit; - Bekämpfung des Betrugs durch Authentisieren der Reinheit von Getränken und Kontrollieren der Übereinstimmung mit Produktbeschreibungsgesetzen; - Bewertung der Übereinstimmung von Lebensmitteln mit einschlägigen Vorschriften durch die Evaluierung der verwendeten Prüfverfahren; - Entwicklung von Verfahren und Werkzeugen zum Schutz des wirtschaftlichen Interesses von Verbrauchern; - Bewertung und Validierung von Systemen zur Verbesserung der Lebensqualität und der Gesundheit.