Rückstände von Schädlingsbekämpfungsmitteln in Babynahrung
Die Europäische Kommission hat dem ständigen Lebensmittelausschuß einen Entwurf strikter Vorschriften über Rückstände von Schädlingsbekämpfungsmitteln in Babynahrung vorgelegt, in dem ein Grenzwert von 0,01 mg Pestizidrückständen pro kg vorgeschrieben wird. Durch den Vorschlag der Kommission würden der Richtlinie 96/4/EG über Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung und der Richtlinie 96/5/EC über andere Beikost für Säuglinge und Kleinkinder weitere Vorschriften hinzugefügt, um sicherzustellen, daß Babynahrung keine nachweisbaren Rückstände von Schädlingsbekämpfungsmitteln enthält. Zwei Gründe veranlaßten die Kommission zur Harmonisierung der Grenzwerte auf diesem Niveau. Zum einen die Tatsache, daß die bestehenden Unterschiede zwischen den Vorschriften in den Mitgliedstaaten Handelsbarrieren verursacht haben und zum anderen die Tatsache, daß der Wissenschaftliche Lebensmittelausschuß seine frühere Stellungnahme revidiert hat, daß ein Grenzwert von 0,04 mg/kg keinen Grund für Beunruhigung darstelle und nunmehr zur Vorsicht mahnt. Der in dem Vorschlag festgesetzte Wert soll als Vorsichtsmaßnahme dienen, so daß keine akute Gesundheitsgefahr entstünde, sollte dieser Wert etwas überschritten werden. Es wurde befunden, daß ein Grenzwert von Null wegen der leichten Ungenauigkeiten unter den verfügbaren Meßmethoden unterhalb der Nachweisgrenze liege. Der Antrag auf Ergänzung der Richtlinien wird dem Ständigen Lebensmittelausschuß vorgelegt, der sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten zusammensetzt. Bei Annahme durch dieses Gremium mit einfacher Mehrheit kann die Kommission dann die ergänzten Richtlinien verabschieden, anderenfalls wird der Vorschlag dem Ministerrat zu Entscheidung vorgelegt.