Europäische und japanische Halbleiterindustrie vereinbaren Verhinderung von Antidumpingkonflikten
Die Europäische Kommission hat vor kurzem eine zwischen der EECA (European Electronic Components Manufacturers Association) und der EIJA (Electronic Industries Association of Japan) abgeschlossene Vereinbarung gebilligt. Die Vereinbarung sieht die Schaffung eines Systems für die Datensammlung und -verwaltung bestimmter elektronischer Mikroschaltungen vor, um die schnelle Lösung von Antidumpingverfahren sicherzustellen. Die Vereinbarung umfaßt elektronische Mikroschaltungen, sogenannte DRAMs (dynamische Schreib-Lesespeicher) und Flash EPROMs (löschbare, programmierbare Nur-Lese-Speicher). Die Kommission nahm eine Bewertung der Vereinbarung im Hinblick auf die EU-Wettbewerbsregeln vor und gab ihre Zustimmung, da sie keinen Konflikt feststellen konnte. Dies wurde auf der Grundlage des Verständnisses gewährt, daß die gesammelten unternehmes- und produktspezifischen Daten über die Preise der Produktionskosten auf den Binnenmärkten und über die Exportpreise für DRAMs und für Flash EPROMs streng vertraulich behandelt werden. Nur die Europäische Kommission oder die japanischen Antidumpingbehörden werden Zugang zu den Daten haben, sobald das Antidumpingverfahren eingeleitet wird. Für diesen Fall sieht die Vereinbarung vor, daß weder die Vereinigungen noch deren angeschlossene Unternehmen Preise oder Daten untereinander austauschen oder die Preisentwicklung mit dem Zweck der Vermeidung zukünftiger Antidumpingverfahren erörtern werden.
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