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Inhalt archiviert am 2022-12-02

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Rechtsvorschriften für den Fernverkauf von Finanzdienstleistungen

Die Europäische Kommission hat vor kurzem einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Errichtung eines transparenten Regelwerks für den Fernverkauf von Finanzdiensten verabschiedet. Der Vorschlag zielt auf einen umfassenden Schutz für Kunden von privaten Finanzdiensten, die per Te...

Die Europäische Kommission hat vor kurzem einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Errichtung eines transparenten Regelwerks für den Fernverkauf von Finanzdiensten verabschiedet. Der Vorschlag zielt auf einen umfassenden Schutz für Kunden von privaten Finanzdiensten, die per Telefon, Brief oder auf elektronischem Wege verkauft werden. Er soll das Vertrauen der Verbraucher in derartige Dienste stärken und den Anbietern dieser Dienste einen klar abgegrenzten rechtlichen Rahmen für den Fernverkauf ohne Hindernisse im gesamten Binnenmarkt zur Verfügung stellen. Die Richtlinie soll insbesondere Bestimmungen zu folgenden Aspekten enthalten: - Recht des Verbrauchers auf Bedenkzeit, bevor er den Vertrag unterschreibt, um ihm die Möglichkeit zu geben, verschiedene Angebote zu vergleichen und den Vertrag eingehend zu prüfen; - Recht des Verbrauchers, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ungestraft rückgängig zu machen, wenn er den Vertrag vor Erhalt der Vertragsbedingungen unterzeichnet hat und/oder während der Bedenkzeit ein unfairer Druck ausgeübt wurde. Das für Verbraucherfragen zuständige Kommissionsmitglied, Frau Emma Bonino, meinte, daß die vorgeschlagene Richtlinie die Interessen der Verbraucher in hohem Maße schützen und somit das Vertrauen in diese neuen Methoden stärken werde. Gleichzeitig würde sie die Marktneuzugänge fördern, wodurch den Verbrauchern eine größere Auswahl und wettbewerbsfähigere Preise geboten würden.