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Inhalt archiviert am 2022-12-02

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Rechtsvorschriften zum Schutz persönlicher Daten treten in Kraft

Die Richtlinie 95/46/EG über den Schutz persönlicher Daten trat am 25. Oktober 1998 in Kraft. Ihr Ziel ist die Einrichtung eines harmonisierten Rahmens von Rechtsbestimmungen zur Gewährleistung des umfassenden Schutzes der Privatsphäre der Bürger aller EU-Staaten ohne Behinder...

Die Richtlinie 95/46/EG über den Schutz persönlicher Daten trat am 25. Oktober 1998 in Kraft. Ihr Ziel ist die Einrichtung eines harmonisierten Rahmens von Rechtsbestimmungen zur Gewährleistung des umfassenden Schutzes der Privatsphäre der Bürger aller EU-Staaten ohne Behinderung der Bewegung von persönlichen Daten innerhalb der EU. Die Rechtsverordnungen enthalten auch Bestimmungen, die sicherstellen sollen, daß persönliche Daten nur dann an Länder außerhalb der EU weitergeleitet werden können, wenn der Schutz dieser Daten weiterhin gewährleistet bleibt. Zu den gesetzlich verbrieften Rechten zählen: - Das Recht auf Information von späteren Datenbenutzern über die Quelle der Daten; - Das Recht auf Zugang zu Daten über die eigene Person; - Das Recht auf Korrektur von persönlichen Daten, die nachweislich fehlerbehaftet sind; - Das Recht auf Verweigerung der Zustimmung zur Verwendung persönlicher Daten unter bestimmten Umständen. Bei vertraulichen Daten gestatten die Rechtsbestimmungen eine Verarbeitung nur mit der ausdrücklichen Zustimmung des Einzelnen mit Ausnahme nur weniger Bereiche von öffentlichem Interesse. In den Fällen, in denen persönliche Daten ausschließlich für journalistische, künstlerische oder literarische Zwecke benutzt werden sollen, verlangt die Richtlinie von den Mitgliedstaaten ein Gleichgewicht zwischen der Gewährleistung der Meinungsfreiheit und dem Schutz der Privatsphäre des Einzelnen. Hinsichtlich der Durchführung dieser Richtlinie betonte Herr Mario Monti, der Kommissar für den Binnenmarkt, daß die Richtlinie am 25. Oktober 1998 wirksam werden würde, auch wenn in bestimmten Ländern die Durchführungsbestimmungen noch nicht endgültig verabschiedet seien. Er fügte hinzu: "Das Inkrafttreten dieser Richtlinie bedeutet eine gute Nachricht sowohl für den einzelnen Bürger, dessen persönliche Daten jetzt geschützt sind, als auch wirtschaftliche Akteure, denen der unbehinderte Informationsfluß und das erhöhte Verbrauchervertrauen wesentliche Vorteile bringen."

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