Maßnahmen zur Vorbeuge gegen und zur Bekämpfung übertragbarer spongiformer Encephalopathien
Die Europäische Kommission hat einen neuen Vorschlag für Maßnahmen zur Vorbeuge gegen und zur Bekämpfung übertragbarer spongiformer Encephalopathien (TSE) verabschiedet. Der Vorschlag betrifft Aspekte der menschlichen und tierischen Gesundheit bei der Produktion von Nahrungs- und Futtermitteln, bei denen das Risiko der Übertragung von spongiformen Encephalopathien jeder Form besteht. Hauptziel dieses Vorschlags ist die Schaffung einer rechtlichen Basis für die Bekämpfung jeder Art von tierischer TSE und zur Konsolidierung der bestehenden, die spongiforme Rinder- und übertragbare Encephalopathien betreffenden, Rechtsvorschriften. Die vorgeschlagenen Bestimmungen berücksichtigen auch neuere wissenschaftliche Erkenntnisse auf diesem Gebiet, so z.B. das Gutachten des internationalen Büros für Epizootik (OIE). Es werden Maßnahmen zur Bestimmung des TSE-Status und für die Einrichtung von Kontrollsystemen vorgeschlagen, sowie für das Verbot der Verfütterung von Säugetier-Eiweißstoffen an Nutztiere. Die vorgeschlagenen Rechtsvorschriften sollen jedoch nicht für industrielle, kosmetische oder pharmazeutische Produkte gelten, und auch nicht für medizinisches Gerät, weil hier keine Gefahren für die menschliche oder tierische Gesundheit zu erkennen sind. Des weiteren wurde ein Vorschlagsentwurf für einen Beschluß des Rats über das Entfernen und die Vernichtung von spezifiziertem Risikomaterial (SRM) bestätigt. Die vorgesehenen Auflagen hängen von der Einstufung des SRM ab, die auf der Basis von Information erfolgen soll, die das betroffene Land geliefert hat.